- OLG-OLDENBURG, 24.07.2009, 1 Ws 404/09
Eine nach Ablauf der ursprünglich festgesetzten Bewährungszeit angeordnete Verlängerung beginnt nicht erst mit Rechtskraft des Verlängerungsbeschlusses, sondern schließt sich unmittelbar an die abgelaufene Bewährungszeit an.
- BFH, 15.01.2009, VI R 37/06
1. Das Abzugsverbot des § 12 Nr. 4 EStG greift nicht, wenn das Strafgericht dem Steuerpflichtigen zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine Geldauflage nach § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB erteilt.
2. § 12 Nr. 4 EStG begründet nur für Auflagen und Weisungen ein Abzugsverbot, die als strafähnliche...
- OLG-HAMM, 08.01.2009, 4 Ws 1/09
Unter Weisungen sind nur solche Vorgaben an die Lebensführung zu verstehen, die unter § 56 c StGB fallen.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 30.12.2008, 1 AR 1831/08 - 2 Ws 642/08
Der Senat hält an seiner Ansicht fest, daß das bisherige Fehlen einer Auslieferungsbewilligung für das Verfahren, in dem der Widerruf der Strafaussetzung beantragt ist, den Widerruf nicht verhindert, sondern erst der Vollstreckung entgegensteht.
- OLG-OLDENBURG, 08.12.2008, Ss 419/08
Hat das Tatgericht die vom Angeklagten aufgrund einer einbezogenen Bewährungsverurteilung gezahlte Geldauflage fälschlich in der Weise angerechnet, dass es die an sich verwirkte Gesamtfreiheitsstrafe um einen Monat reduziert hat, so kann das Revisionsgericht ohne Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot das Urteil dahin ändern,...
- OLG-HAMM, 04.12.2008, 3 Ws 484/08
Zum Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung nach zweiter Verurteilung (zu einer Geldstrafe) wegen einer in der Bewährungszeit begangenen, nicht einschlägigen, Straftat (Diebstahl geringwertiger Sachen).
Zum Anrechnungsmaßstab nach § 56f Abs. 3 StGB.
- OLG-KOELN, 15.10.2008, 2 Ws 484/06
Zu den Voraussetzungen, unter denen der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung aus Gründen des Vertrauensschutzes unzulässig sein kann.
- OLG-HAMM, 29.07.2008, 4 Ss 287/08
Zur Strafrahmenverschiebung nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - bei Trunkenheitsdelikten im Straßenverkehr.
- OLG-FRANKFURT, 10.04.2008, 3 Ws 331/08
Wird die Bewährungszeit in zulässiger Weise nach Ablauf der zunächst festgesetzten Frist verlängert, so können Straftaten, die zwischen dem Ende der ursprünglichen Bewährungszeit und dem Erlass des die Bewährungszeit verlängernden Beschlusses begangen werden, nicht als Anlasstaten nach § 56 f 1 Nr. 1 StGB gewertet werden.
- OLG-DRESDEN, 08.04.2008, 2 Ws 183/07
§ 56 f Abs. 1 StGB kann wegen des Rückwirkungsverbotes des § 2 Abs. 1 und 3 StGB nicht auf die Fälle angewendet werden, in denen die Tat bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung in der Zeit zwischen der Entscheidung der Strafaussetzung in einem einbezogenen Urteil und der Rechtskraft der Entscheidung über die Gesamtstrafe begangen...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 28.02.2008, (1) 1 Ss 237/07 (24/07)
Es ist rechtsfehlerhaft, wenn im Rahmen der gemäß § 56 Abs. 2 StGB erforderlichen Gesamtabwägung Straftaten nach §§ 167, 167a, 303 StGB, die im konkreten Fall mit Freiheitsstrafen sanktioniert wurden, als lästige "Störungen" zu bagatellisiert werden, die keine Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen ausgelöst haben. Denn...
- OLG-OLDENBURG, 21.01.2008, 1 Ws 44/08
Die in einen Bewährungsbeschluss aufgenommene Anweisung, jeden Wohnungswechsel dem Gericht mitzuteilen, ist in aller Regel keine Weisung im Sinne von § 56c StGB. Verstößt der Verurteilte hiergegen, so ist deshalb und weil sich aus dem Verstoß regelmäßig keine Besorgnis neuer Straftaten gewinnen lässt, eine Verlängerung der...
- OLG-HAMM, 13.12.2007, 3 Ws 688/07
Auch bei einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung kann zur Genugtuung für begangenes Unrecht die Zahlung eines Geldbetrages auferlegt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Genugtuungsinteresse aufgrund der bedingten Entlassung und wegen des Verbleibs bei dem Verurteilten sonst nicht hinreichend genügt würde.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 06.08.2007, 1 Ws 124/07
a. Nach § 56f Abs. 1 S. 2 StGB in Verbindung mit S. 1 Nr. 1 StGB in der Fassung des 2. Justizmodernisierungsgesetzes vom 22.12.2006 kann die Strafaussetzung zur Bewährung auch widerrufen werden, wenn die Tat bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung in der Zeit zwischen der Entscheidung über die Strafaussetzung in einem einbezogenen...
- OLG-HAMM, 16.07.2007, 3 Ws 436/07
1. Die einem Verurteilten gemäß § 56 c Abs. 2 StGB erteilte Weisung muss klar und bestimmt sowie in ihrer Einhaltung überprüfbar sein.
2. Bei einer Therapieweisung ist zunächst die ureigene Aufgabe des Therapeuten, in Zusammenarbeit mit dem Verurteilten die bei diesem vorliegenden Problematik herauszuarbeiten und sodann Art,...
- OLG-HAMM, 08.05.2007, 4 Ss 166/07
Zur Strafrahmenverschiebung bei Annahme verminderter Schuldfähigkeit und zum Täter-Opfer-Ausgleich.
- OLG-HAMM, 27.03.2007, 4 Ws 165/07
Zum Widerruf der Strafaussetzung und der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung.
- OLG-HAMM, 27.03.2007, 4 Ws 155/07
Zum Widerruf der Strafaussetzung und der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung.
- OLG-HAMM, 08.02.2007, 1 Ws 19/07
Die Sollvorschrift des § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO ist so zu verstehen, dass die mündliche Anhörung zwingend ist, wenn sie eine weitere Aufklärung verspricht und ihr keine schwerwiegenden Gründe entgegen stehen.
Das in objektiver Hinsicht tatbestandsmäßige Verhalten des Verurteilten i.S.d. § 56 f Abs. 1 Nr. 2 StGB rechtfertigt...
- OLG-HAMM, 08.02.2007, 1 Ws 20/07
Die Sollvorschrift des § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO ist so zu verstehen, dass die mündliche Anhörung zwingend ist, wenn sie eine weitere Aufklärung verspricht und ihr keine schwerwiegenden Gründe entgegen stehen.
Das in objektiver Hinsicht tatbestandsmäßige Verhalten des Verurteilten i.S.d. § 56 f Abs. 1 Nr. 2 StGB rechtfertigt...