- BGH, 17.07.2009, 5 StR 394/08
Den Leiter der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts kann eine Garantenpflicht treffen, betrügerische Abrechnungen zu unterbinden.
- OLG-HAMM, 10.02.2009, 2 Ss 11/09
Zur wegen vorwerfbarer Alkoholisierung verneinten Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 StGB und zu den Voraussetzungen einer Strafrahmenverschiebung nach § 46 a StGB.
- BGH, 29.10.2008, 2 StR 349/08
Zur Ablehnung der Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB wegen verschuldeten Affekts in Fällen lebenslanger Freiheitsstrafe.
- OLG-HAMM, 05.08.2008, 4 Ss 286/08
Wird ein Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllt, spricht das grundsätzlich für die Anwendung auch des Strafrahmens des § 243 StGB. Etwas anderes gilt jedoch insbesondere dann, wenn gewichtige Strafmilderungsgründe, insbesondere vertypte Strafmilderungsgründe, vorliegen.
- OLG-HAMM, 29.07.2008, 4 Ss 287/08
Zur Strafrahmenverschiebung nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - bei Trunkenheitsdelikten im Straßenverkehr.
- OLG-HAMM, 17.06.2008, 3 Ss 246/08
Es ist rechtsfehlerhaft, die Strafrahmenverschiebung beim Versuch gem. §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB nur deswegen abzulehnen, weil die Nichtvollendung der Tat "nicht der Verdienst des Angeklagten" ist.
- OLG-HAMM, 11.06.2008, 2 Ss 60/08
Eine Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung setzt nicht voraus, dass die Behandlung des Opfers durch den Täter das Leben des Opfers konkret gefährdet hat. Ausreichend ist vielmehr, dass die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzelfalls generell hierzu geeignet ist. In diesem Zusammenhang kann auch...
- OLG-HAMM, 08.05.2007, 4 Ss 166/07
Zur Strafrahmenverschiebung bei Annahme verminderter Schuldfähigkeit und zum Täter-Opfer-Ausgleich.
- OLG-HAMM, 04.10.2006, 3 Ss 429/06
Über die fakultative Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB entscheidet der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen aufgrund einer Gesamtabwägung in wertender Betrachtung aller schuldrelevanten Umstände. Entscheidung unterliegt nur eingeschränkter revisionsgerichtlicher Überprüfung und ist regelmäßig...
- OLG-HAMM, 08.05.2006, 3 Ss 104/06
Die Annahme eines minder schweren Falles liegt vor allem dann nahe, wenn der Tatrichter einen sogenannten gesetzlich vertypten Milderungsgrund angenommen hat
- OLG-STUTTGART, 27.01.2006, 4 Ws 18/06
Hat das Amtsgericht von einer Bestrafung gemäß §§ 113 Abs. 4 Satz 1, 49 Abs. 2 StGB abgesehen, ist die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Angeklagten nur zulässig, wenn sie angenommen wird.
- OLG-HAMM, 05.01.2006, 4 Ss 511/05
Zur Anwendung der Milderungsmöglichkeit der §§ 46 a, 49 Abs. 1 StGB bei Schadenswiedergutmachung, die über die Höhe des angerichteten Schadens hinausgeht.
- OLG-HAMM, 11.10.2005, 4 Ss 361/05
Zur Strafrahmenverschiebung unter Berücksichtigung der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung bei alkoholbedingt erheblich verminderter Schuldfähigkeit
- OLG-DUESSELDORF, 09.05.2005, III 2 Ss 24/05 - 16/05
1. Zu den Anforderungen an die Annahme psychischer Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung durch Anwesenheit am Tatort.
2. Zur Feststellung des richtigen Strafrahmens, wenn ein vertypter Strafmilderungsgrund vorliegt und die Annahme eines minder schweren Falles in Betracht kommt.
- BAYOBLG, 20.12.2004, 4 St RR 204/04
Wird zur Darstellung früherer Verurteilungen des Angeklagten der Auszug aus dem Strafregister des Angeklagten in die schriftlichen Urteilsgründe einkopiert, so liegt darin grundsätzlich kein die Sachrüge begründender Rechtsverstoß.
- OLG-CELLE, 02.11.2004, 21 Ss 58/04
1. § 354 Abs. 1a StPO ist grundsätzlich eng auszulegen. Ob eine Strafe "angemessen" ist oder nicht, kann vom Revisionsgericht nur in eindeutigen Fällen beantwortet werden, nämlich dann, wenn zwar nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter zu einer anderen Bewertung hätte kommen können, diese Möglichkeit aber eher...
- OLG-HAMM, 03.05.2004, 2 Ss 111/04
1. Zum fehlgeschlagenen Versuch bei der sexuellen Nötigung.
2. Will das Tatgericht nach § 154 StPO ausgeschiedene Taten bei der Strafzumessung berücksichtigen, muss es aufgrund des Grundsatzes des fairen Verfahrens dem Angeklagten grundsätzlich einen entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO erteilen.
3. Zur Annahme eines minder...
- OLG-HAMM, 15.04.2004, 3 Ss 90/04
Zur Anwendung von §§ 49, 50 StGB beim Zusammentreffen von vertypten und nicht vertypten Milderungsgründen.
- BAYOBLG, 03.07.2003, 5 St RR 174/03
Es liegt ein sachlich-rechtlicher Fehler vor, wenn das Berufungsgericht ohne nähere Begründung eine gleich hohe Strafe wie der Erstrichter verhängt, obwohl es von einem wesentlich geringeren Strafrahmen ausgeht.
- OLG-HAMM, 05.08.2002, 2 Ss 348/02
1. Ein Verstoß gegen § 252 StPO kann in der Revision auch dann gerügt werden, wenn der Angeklagte oder sein Verteidiger der Verwertung des Beweismittels in der Hauptverhandlung nicht widersprochen haben.
2. Zum Umfang des sich aus § 252 StPO ergebenden Beweisverwertungsverbotes