- OLG-HAMM, 18.06.2009, 3 Ss 222/09
Zur Frage der strafmildernden Berücksichtigung eines drohenden Bewährungswiderrufes in anderer Sache.
- OLG-HAMM, 28.05.2009, 2 Ss 200/09
Auch wenn eine erschöpfende Darstellung aller im Katalog des § 46 Abs. 2 S. 2 StGB genannten Umstände weder erforderlich noch möglich ist, ist ein für den Fall einer Verurteilung möglicherweise zu erwartender Widerruf einer ausgesetzten Freiheitsstrafe in einer anderen Sache zu erörtern.
- BGH, 30.04.2009, 1 StR 342/08
1. In Fällen fingierter Ketten- oder Karussellgeschäfte, die auf Hinterziehung von Steuern angelegt sind, ist bei der Strafzumessung der aus dem Gesamtsystem erwachsene deliktische Schaden als verschuldete Auswirkung der Tat zu Grunde zu legen, soweit den einzelnen Beteiligten die Struktur und die Funktionsweise des Gesamtsystems...
- OLG-HAMM, 17.03.2009, 3 Ss 15/09
Auf konkrete Feststellungen zum Wirkstoffgehalt der in Rede stehenden Drogen kann bei Beurteilung von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz zwar regelmäßig nicht verzichtet werden. Dies ist nur dann zulässig, wenn ausgeschlossen werden kann, dass die Strafzumessung für den Angeklagten günstiger ausgefallen wäre, wenn durch...
- OLG-HAMM, 10.02.2009, 2 Ss 11/09
Zur wegen vorwerfbarer Alkoholisierung verneinten Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 StGB und zu den Voraussetzungen einer Strafrahmenverschiebung nach § 46 a StGB.
- OLG-HAMM, 03.02.2009, 4 Ss 1/09
§ 46 Abs. 3 StGB findet bei der Bemessung von Jugendstrafen keine Anwendung, weil das Jugendstrafrecht eine dem Erwachsenenstrafrecht vergleichbar enge Bindung an tatbestandsbezogene Strafrahmen nicht kennt.
- OLG-OLDENBURG, 11.12.2008, Ss 455/08
Führt der Angeklagte die von ihm begangene schwere Körperverletzung auf eine unwillkürliche Reflexhandlung zurück, so kann das Fehlen eines wahrhaftigen Bedauerns nicht strafschärfend berücksichtigt werden, weil hierdurch möglicherweise das Verteidigungsvorbringen des Angeklagten beeinträchtigt worden wäre.
- BGH, 02.12.2008, 1 StR 416/08
1. Die Berechnung der nach § 266a StGB vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge richtet sich in Fällen illegaler Beschäftigungsverhältnisse nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV.
2. Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung.
- OLG-HAMM, 27.11.2008, 3 Ss 327/08
Bei einer geringfügigen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (und einem nicht in Haft befindlichen Beschuldigen) reicht zu deren Kompensationdie bloße Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 6 EMRK aus.
- OLG-FRANKFURT, 02.09.2008, 2 Ss 150/08
Zu den Anforderungen an die Darstellung von Vorstrafen in den Urteilsgründen.
- OLG-OLDENBURG, 28.07.2008, Ss 266/08
Liegt bei einem Diebstahl der Wert der Beute nicht über 1/3 des Höchstwertes einer geringwertigen Sache im Sinne von § 248a StGB (derzeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats 30 ¤), so ist für dieses Bagatelldelikt eine Freiheitsstrafe über der gesetzliche Mindeststrafe von 1 Monat auch dann nicht mehr schuldangemessen, wenn...
- OLG-HAMM, 17.06.2008, 4 Ss 224/08
Ein sachlich-rechtlicher Mangel liegt darin, wenn die Berufungskammer, obwohl sie eine überlange Verfahrensdauer im Berufungsverfahren, die nicht in der Sphäre des Angeklagten begründet ist, angenommen hat, ohne nähere Begründung zu derselben Strafe kommt wie das Amtsgericht und auch keine Ausführungen dazu macht hat, ob und...
- OLG-OLDENBURG, 05.06.2008, Ss 187/08
Die Bestrafung eines Diebstahls von Lebensmitteln im Wert von 5 ¤ mit 4 Monaten Freiheitsstrafe ist auch bei einem vielfachen Wiederholungstäter nicht mehr schuldangemessen, weil damit angesichts des geringen Tatunrechts den täterbezogenen Strafzumessungserwägungen eine unvertretbar große Bedeutung eingeräumt wird.
- OLG-NUERNBERG, 21.05.2008, 2 St OLG Ss 11/08
1. Dass der Dieb das Diebesgut auch über längere Zeit in Besitz hat, gehört zum Bild des Diebstahls und ist daher kein tauglicher Zumessungsgrund im Sinne des § 46 Abs. 3 StGB.
2. Die eigene Prognoseentscheidung des Revisionsgerichts gem. § 56 Abs. 1 StGB ist - wegen des Erfordernisses erschöpfender individueller...
- BGH, 16.04.2008, 1 StR 83/08
Zur Strafzumessung bei der unbefugten Offenbarung von Dienstgeheimnissen, die dem Täter im Rahmen der Dienstaufsicht durch staatsanwaltschaftliche Berichte zur Kenntnis gelangt sind.
- OLG-HAMM, 10.03.2008, 2 Ss 518/07
Zur Verfahrensverzögerung.
- OLG-HAMM, 10.01.2008, 3 Ss 491/07
Zur Frage, wann die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB einen Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden kann.
- OLG-HAMM, 20.11.2007, 1 Ss 241/07
Zur Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Strafzumessungsentscheidung und der Bewährungsentscheidung.
- OLG-HAMM, 11.10.2007, 3 Ss 344/07
Zur Verhältnismäßigkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei geringfügigen Delikten.
- OLG-NUERNBERG, 04.10.2007, 2 St OLG Ss 160/07
1. Sind die Schuldfeststellungen so dürftig, dass sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen, so ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam.
2. Sendet ein Beschuldigter ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft, um gegenüber dem sachbearbeitenden...