JuraForum.de > Gesetze > StGB > § 343 StGB - Aussageerpressung
Besonderer Teil ()
Dreißigster Abschnitt (Straftaten im Amt)
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Folgende Vorschriften verweisen auf § 343 StGB:
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