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JuraForum.deGesetzeStGB§ 303c StGB - Strafantrag 

Stand: 17.06.2013

§ 303c StGB - Strafantrag

Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil ()
      Siebenundzwanzigster Abschnitt (Sachbeschädigung)

In den Fällen der §§ 303, 303a Abs. 1 und 2 sowie § 303b Abs. 1 bis 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


Weitere Vorschriften um § 303c StGB

Entscheidungen zu § 303c StGB

  • SAECHSISCHES-LAG, 17.01.2007, 2 Sa 808/05
    Kündigung wegen Löschens Computerprogrammes auf Notebook des Arbeitgebers/Eigentumsverhältnisse hinsichtlich aufgespielter privater Software/Datenveränderung/Computersabotage.
  • OLG-MUENCHEN, 15.05.2006, 4 St RR 53/06
    Das Anbringen von Reflektoren, mit denen die von der Kamera einer Verkehrsüberwachungsanlage gefertigte Aufnahme unbrauchbar gemacht wird, erfüllt nicht den Tatbestand der Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 Abs. 3 StGB). Es kommt jedoch eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB in Betracht.
  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 01.03.2006, (5) 1 Ss 479/05 (89/05)
    Zum Vorliegen einer Substanzverletzung im Sinne des § 303 Abs. 1 StGB durch Anbringen von Graffitis auf einem S-Bahnwagen und auf der Wand eines U-Bahnhofs. § 303 Abs. 2 ist gegenüber § 303 Abs. 1 StGB subsidiär. Der Tatrichter muss seine Straftatfolgenerwägungen in einem die Nachprüfung ermöglichenden Umfang darlegen. Dies...
  • OLG-HAMM, 21.12.2005, 11 UF 197/05
    1.) Pflegegeld ist unterhaltsrechtlich als Einkommen der Pflegeperson zu berücksichtigen, soweit es den für den Unterhalt des Pflegekindes erforderlichen Betrag übersteigt. Dieser Betrag kann in der Regel mit 135% des Regelbedarfs bemessen werden. 2.) Wachsen neben Pflegekinder auch eigene Kinder in der Familie auf, ist es...
  • OLG-DRESDEN, 27.05.2004, 1 Ss 48/04
    Zur Frage der Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung bei Graffiti an Bahnwaggon.
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