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JuraForum.deGesetzeStGB§ 303 StGB - Sachbeschädigung 

Stand: 19.04.2013

§ 303 StGB - Sachbeschädigung

Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil ()
      Siebenundzwanzigster Abschnitt (Sachbeschädigung)

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.



Weitere Vorschriften um § 303 StGB

Entscheidungen zu § 303 StGB

  • SAECHSISCHES-LAG, 17.01.2007, 2 Sa 808/05
    Kündigung wegen Löschens Computerprogrammes auf Notebook des Arbeitgebers/Eigentumsverhältnisse hinsichtlich aufgespielter privater Software/Datenveränderung/Computersabotage.
  • OLG-MUENCHEN, 15.05.2006, 4 St RR 53/06
    Das Anbringen von Reflektoren, mit denen die von der Kamera einer Verkehrsüberwachungsanlage gefertigte Aufnahme unbrauchbar gemacht wird, erfüllt nicht den Tatbestand der Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 Abs. 3 StGB). Es kommt jedoch eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB in Betracht.
  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 01.03.2006, (5) 1 Ss 479/05 (89/05)
    Zum Vorliegen einer Substanzverletzung im Sinne des § 303 Abs. 1 StGB durch Anbringen von Graffitis auf einem S-Bahnwagen und auf der Wand eines U-Bahnhofs. § 303 Abs. 2 ist gegenüber § 303 Abs. 1 StGB subsidiär. Der Tatrichter muss seine Straftatfolgenerwägungen in einem die Nachprüfung ermöglichenden Umfang darlegen. Dies...
  • OLG-HAMM, 21.12.2005, 11 UF 197/05
    1.) Pflegegeld ist unterhaltsrechtlich als Einkommen der Pflegeperson zu berücksichtigen, soweit es den für den Unterhalt des Pflegekindes erforderlichen Betrag übersteigt. Dieser Betrag kann in der Regel mit 135% des Regelbedarfs bemessen werden. 2.) Wachsen neben Pflegekinder auch eigene Kinder in der Familie auf, ist es...
  • OLG-DRESDEN, 27.05.2004, 1 Ss 48/04
    Zur Frage der Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung bei Graffiti an Bahnwaggon.
  • mehr Entscheidungen anzeigen

Erwähnungen von § 303 StGB in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 303 StGB:

  • Strafgesetzbuch (StGB)
    • Besonderer Teil ()
      • Siebenter Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung)
    • § 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
      • Siebenundzwanzigster Abschnitt (Sachbeschädigung)
    • § 303c Strafantrag

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