Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeStGB§ 276 StGB - Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen 

Stand: 19.04.2013

§ 276 StGB - Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen

Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil ()
      Dreiundzwanzigster Abschnitt (Urkundenfälschung)

(1) Wer einen unechten oder verfälschten amtlichen Ausweis oder einen amtlichen Ausweis, der eine falsche Beurkundung der in den §§ 271 und 348 bezeichneten Art enthält,

1.
einzuführen oder auszuführen unternimmt oder
2.
in der Absicht, dessen Gebrauch zur Täuschung im Rechtsverkehr zu ermöglichen, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überläßt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.


Weitere Vorschriften um § 276 StGB

Entscheidungen zu § 276 StGB

Erwähnungen in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 276 StGB:

  • Strafprozeßordnung (StPO)
    • Erstes Buch (Allgemeine Vorschriften)
      • Achter Abschnitt (Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung)
    • § 100a
  • Strafgesetzbuch (StGB)
    • Besonderer Teil ()
      • Dreiundzwanzigster Abschnitt (Urkundenfälschung)
    • § 276a Aufenthaltsrechtliche Papiere; Fahrzeugpapiere
    • § 282 Vermögensstrafe, Erweiterter Verfall und Einziehung

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 276 StGB - Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche