- BGH, 09.07.2009, 5 StR 263/08
Ein Mitglied des Leitungsorgans eines Rechtsanwaltsversorgungswerks ist Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
- BGH, 25.06.2009, IX ZR 154/08
Hat der Schuldner mit einem gerichtlichen Vergleich auch den Rechtsgrund der dadurch titulierten Forderung als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung außer Streit gestellt, so steht für den Feststellungsprozess bindend fest, dass die Forderung auf einer entsprechenden Handlung beruht.
- OLG-HAMM, 05.05.2009, 5 Ss 110/09
Bei einer Verurteilung wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt müssen Urteilsgründe Angaben zu Zahlungsbewegungen beim Arbeitgeber enthalten
- OLG-STUTTGART, 14.04.2009, 1 Ws 32/09
(1) Aufgrund der mit der Änderung von § 30 GmbHG und Aufhebung von §§ 32 a und b GmbHG eingetretenen Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechtes durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist allein aufgrund der Rückgewähr eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen oder...
- BGH, 02.12.2008, 1 StR 416/08
1. Die Berechnung der nach § 266a StGB vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge richtet sich in Fällen illegaler Beschäftigungsverhältnisse nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV.
2. Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung.
- BGH, 29.09.2008, II ZR 162/07
Das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH führte auch nach der früheren Ansicht des Senats (BGHZ 146, 264, aufgegeben durch Sen.Urt. v. 14. Mai 2007 II ZR 48/06, ZIP 2007, 1265) zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer, wenn dieser...
- BFH, 23.09.2008, VII R 27/07
1. Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit den GmbH-Geschäftsführer nicht von der Haftung wegen Nichtabführung der einbehaltenen Lohnsteuer.
2. Sind im Zeitpunkt der Lohnsteuer-Fälligkeit noch liquide Mittel zur Zahlung der Lohnsteuer vorhanden, besteht die Verpflichtung des Geschäftsführers zu deren...
- BGH, 14.07.2008, II ZR 238/07
Der wegen Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung schadensersatzpflichtige Geschäftsführer einer GmbH (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a Abs. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB) haftet nicht für Säumniszuschläge gemäß § 24 Abs. 1 SGB IV. Diese Vorschrift ist kein Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2 BGB.
- BGH, 02.06.2008, II ZR 27/07
Mit den Pflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ist es vereinbar, wenn er zur Vermeidung strafrechtlicher Verfolgung fällige Leistungen an die Sozialkassen erbringt (vgl. BGH, Urt. v. 14. Mai 2007 II ZR 48/06, ZIP 2007, 1265; vgl. auch Urt. v. 5. Mai 2008 II ZR 38/07 z.V.b.).
- BGH, 20.03.2008, 1 StR 488/07
1. Zum Vorsatz und zum Vermögensnachteil bei Untreuehandlungen durch pflichtwidriges Eingehen von Risiken für fremdes Vermögen.
2. Zur Terminierung in Wirtschaftsstrafsachen.
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 19.12.2007, 21d A 767/07.BDG
Die von der Schwere eines Dienstvergehens (hier: Zugriffsdelikt) ausgehende Indizwirkung kann u.U. entfallen, wenn Entlastungsgründe vorliegen, die in ihrer Gesamtheit geeignet sind, die Schwere des Pflichtenverstoßes erheblich herabzusetzen (hier: keine Aufsicht durch den vorgesetzten Filialleiter, so dass die Hemmschwelle zur...
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 19.12.2007, 21d A 497/07.BDG
Das Treue- und Loyalitätsverhältnis zum Dienstherrn kann unter dem Gesichtspunkt der Daseinsvorsorge, die auch in der Form des Verwaltungsprivatrechts durch (beherrschenden) Einfluss des Staates in einer juristischen Person des Privatrechts gewährleistet werden kann, einen weitergehenden Pflichtenkanon für den beurlaubten Beamten...
- OLG-KOBLENZ, 15.11.2007, 6 U 537/07
1. Widerspricht der Schuldner der rechtlichen Einordnung einer als "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" zur Insolvenztabelle angemeldeten, bereits durch ein Versäumnisurteil rechtskräftig titulierten Forderung, so kann der Gläubiger Klage auf Feststellung des Forderungsgrundes erheben.
2. Ein...
- BGH, 24.10.2007, 1 StR 160/07
Zur Anwendbarkeit von § 266a StGB bei Vorliegen einer Entsendebescheinigung auf Grund eines bilateralen Sozialversicherungsabkommens, hier: Bescheinigung "D/H 101" auf Grund des zwischenstaatlichen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über Soziale Sicherheit vom 2. Mai 1998 (in Fortführung von...
- LAG-BREMEN, 30.08.2007, 3 Sa 75/07
1. a) Von einer Pfändung des Arbeitseinkommens wird auch die in einem Vergleich in einem Kündigungsschutzprozess vereinbarte Abfindung erfasst.
b) Zahlt der Arbeitgeber/Drittschuldner die Abfindung an den Kläger aus und machen die Pfändungsgläubiger ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend, besteht ein Anspruch...
- OLG-DUESSELDORF, 03.08.2007, IV-2 Ss (OWi) 28/07 - (OWi) 16/07 III
1. Die Subsidiaritätsregelung des § 21 Abs. 1 Satz 1 OWiG greift mangels Tateinheit nicht ein, wenn die Dauerordnungswidrigkeit der unerlaubten Handwerksausübung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 lit. e SchwarzArbG) zeitlich mit Straftaten der Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt zusammentrifft.
2. Bei der Prüfung, ob der...
- OLG-NAUMBURG, 07.06.2007, 4 U 131/06
Zum Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 266 a Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB wegen nicht entrichteter bzw. vorenthaltener Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung.
- BGH, 06.06.2007, 5 StR 127/07
1. Bewirkt ein Sachbearbeiter des Finanzamtes durch die eigenhändig vorgenommene Eingabe erfundener Daten in die EDV-Anlage des Finanzamtes für fingierte Steuerpflichtige die Erstattung in Wirklichkeit nicht vorhandener Steueranrechnungsbeträge (§ 36 Abs. 2 EStG), macht er sich wegen Untreue (§ 266 StGB) in Tateinheit mit...
- OLG-ROSTOCK, 30.04.2007, 3 U 138/06
1. In Abgrenzung zu einer entgeltlichen Leistung liegt eine unentgeltliche Leistung dann vor, wenn ihr eine gleichwertige Gegenleistung nicht gegenübersteht, die Leistung des Schuldners also eine Vermögensaufgabe bedeutet. Dabei ist Gegenleistung jede Art der Leistung, die auch in der Befriedigung einer Forderung gegenüber einem...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 23.03.2007, (4) 1 Ss 186/05 (94/05)
Beabsichtigt ein Rechtsanwalt, gegen den Anspruch seines Mandanten auf Herausgabe in Empfang genommener Gelder mit eigenen Ansprüchen aufzurechnen, versäumt jedoch die Erklärung der Aufrechnung, kann er sich wegen Untreue strafbar machen.