- BGH, 09.06.2009, 5 StR 394/08
1. Verdrängung von § 263 StGB durch §§ 352, 353 StGB.
2. Ein Irrtum im Sinne des § 263 StGB liegt schon dann vor, wenn der Anspruchsverpflichtete tatsächlich davon ausgeht, eine Abrechnung sei ordnungsgemäß vollzogen worden, auch wenn er deren Grundlagen nicht kennt.
- OVG-RHEINLAND-PFALZ, 08.05.2009, 3 A 10242/09.OVG
Ein mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretener Polizeibeamter (u. a. Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang, Betrug in zwölf Fällen), der zudem über Jahre hinweg, auch während krankheitsbedingter Fehlzeiten, mehrere ungenehmigte Nebentätigkeiten ausgeübt hat, ist - vor allem bei fehlender Einsicht in das Unrecht seines...
- BGH, 18.02.2009, 1 StR 731/08
1. Beim betrügerisch veranlassten Eingehen eines Risikogeschäfts - mit einer nicht mehr vertragsimmanenten Verlustgefahr - ist zur Feststellung des Schadens auf den unmittelbar mit der Vermögensverfügung des Geschädigten eingetretenen Vermögensnachteil abzustellen. Allein hierauf muss sich das voluntative Element des Vorsatzes...
- OLG-HAMM, 10.02.2009, 4 Ss 16/09
Aus den tatsächlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Betruges muss sich ergeben, dass der Angeklagte in der Absicht handelte, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
- OLG-KARLSRUHE, 21.01.2009, 2 Ss 155/08
Wer unter Benutzung eines ihm zugeteilten Passwortes im Internet in der Absicht, das Entgelt nicht zu bezahlen, Leistungen über ein vollautomatisch ablaufendes Computerprogramm in dem Wissen bestellt, dass dies keine Bonitätsprüfung umfasst, begeht keinen Betrug gemäß § 263 StGB, keinen Computerbetrug gemäß § 263 a StGB und...
- OLG-HAMM, 22.12.2008, 2 Ws 354/08
Zur Beihilfe zum Betrug durch Überlassen eines Ebay-Accounts und zum Strafklageverbrauch.
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 11.12.2008, DL 16 S 3107/07
1. Die Auffassung des Strafgerichts über die Subsumierbarkeit des Sachverhalts unter einen Straftatbestand bindet die Disziplinargerichte nicht.
2. Es ist nach der Zweckverfehlungslehre nicht zulässig, zuviel erstattete Reisekosten mit Gegenansprüchen zu verrechnen, wenn diese in keinerlei Zusammenhang mit dem Sinn und Zweck der...
- BGH, 02.12.2008, 1 StR 416/08
1. Die Berechnung der nach § 266a StGB vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge richtet sich in Fällen illegaler Beschäftigungsverhältnisse nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV.
2. Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 21.10.2008, 4 U 385/07
Der für eine GmbH im Geschäftsverkehr Auftretende haftet aus dem Gesichtspunkt der Rechtsscheinshaftung, wenn er durch sein Handeln im Namen der Firma ohne Formzusatz, das berechtigte Vertrauen des Geschäftspartners auf die Haftung mindestens einer natürlichen Person hervorruft. Hierbei ist ein schriftliches Auftreten im...
- BGH, 12.02.2008, 4 StR 623/07
Der Täter, der sich unbefugt Gelder von fremden Konten verschafft, indem er Überweisungsträger der betreffenden Konten fälscht, erfüllt - wenn die Überweisungsträger nur in automatisierter Weise auf ihre Echtheit überprüft werden - den Tatbestand des Computerbetruges. Lässt sich der Ablauf der Überweisung bei der bezogenen...
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 19.12.2007, 21d A 767/07.BDG
Die von der Schwere eines Dienstvergehens (hier: Zugriffsdelikt) ausgehende Indizwirkung kann u.U. entfallen, wenn Entlastungsgründe vorliegen, die in ihrer Gesamtheit geeignet sind, die Schwere des Pflichtenverstoßes erheblich herabzusetzen (hier: keine Aufsicht durch den vorgesetzten Filialleiter, so dass die Hemmschwelle zur...
- LAG-DUESSELDORF, 16.11.2007, 9 (6) Sa 96/04
1. Ist nach der Finanzplanung einer Konzernobergesellschaft vorgesehen, dass während eines Zeitraums von mehreren Monaten Zahlungsansprüche von Gläubigern nicht zum Fälligkeitszeitpunkt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden, liegt keine vorübergehende Zahlungsstockung vor.
2. Zahlungsunfähigkeit kann nicht...
- OLG-BRAUNSCHWEIG, 12.10.2007, 1 Ss 64/07
Das Ausnutzen eines Defektes einer vollautomatischen Selbstbedienungstankstelle zum kostenlosen Tanken mittels einer Bankkarte kann ein unbefugtes Einwirken auf den Ablauf des Datenverarbeitungsvorgangs in der 4. Tatbestandsvariante des § 263 a Abs. 1 StGB darstellen.
- OLG-HAMM, 21.06.2007, 3 Ss 65/07
Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen bei einem Subventionsbetrug.
- BGH, 06.06.2007, 5 StR 127/07
1. Bewirkt ein Sachbearbeiter des Finanzamtes durch die eigenhändig vorgenommene Eingabe erfundener Daten in die EDV-Anlage des Finanzamtes für fingierte Steuerpflichtige die Erstattung in Wirklichkeit nicht vorhandener Steueranrechnungsbeträge (§ 36 Abs. 2 EStG), macht er sich wegen Untreue (§ 266 StGB) in Tateinheit mit...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 15.05.2007, 1 Ws 78/07
1. Zur Abgrenzung von Diebstahl zu Betrug bei Gewahrsamslockerung.
2. Verzögerungen nach dem erstinstanzlichen Urteil fallen geringer ins Gewicht als vor diesem Zeitpunkt, bis zu dem die Unschuldsvermutung in stärkerem Maße für den Angeklagten streitet.
- OLG-CELLE, 08.03.2007, 3 U 5/07
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen davon ausgegangen werden kann, dass der Mandant den von ihm beauftragten Rechtsanwalt über seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Sinne des § 263 StGB getäuscht hat (hier: Feststellungsantrag von Rechtsanwälten, dass ihre Honorarforderungen gegen den Mandanten auch aus vorsätzlicher...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 27.02.2007, 4 U 470/06
a. Der sich für eine Reparatur entscheidende Eigentümer eines durch einen Verkehrsunfall beschädigten Pkw hat unverzüglich den Reparaturauftrag zu erteilen, um die Ausfallzeit des Wagens auf ein Mindestmaß zu beschränken. Kommt er dem nicht nach, so besteht sein Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens im Regelfall nur...
- OLG-HAMM, 08.02.2007, 2 Ss 548/06
Erfolgt seitens des Gerichts eine Verlesung früherer schriftlicher Aussagen des Angeklagten muss das ursprünglich von diesem zu seiner Verteidigung Vorgebrachte in den Urteilsgründen auch Erörterung finden.
- BGH, 15.12.2006, 5 StR 181/06
1. Dem Angebot auf Abschluss eines Sportwettenvertrages ist in aller Regel die konkludente Erklärung zu entnehmen, dass der in Bezug genommene Vertragsgegenstand nicht vorsätzlich zum eigenen Vorteil manipuliert ist (im Anschluss an BGHSt 29, 165).
2. Zur Schadensfeststellung beim Sportwettenbetrug.