- BGH, 25.03.2009, 5 StR 31/09
Schwere Misshandlungen nach Vollendung einer Raubtat können den Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 3 lit.a StGB nur dann erfüllen, wenn sie weiterhin von Zueignungs oder Bereicherungsabsicht getragen sind, insbesondere der Beutesicherung oder der Erlangung weiterer Beute dienen (im Anschluss an BGHSt 20, 194; BGH NJW...
- BGH, 01.10.2008, 5 StR 445/08
Die Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs nach Vollendung einer Raubtat setzt zur Verwirklichung der Qualifikation nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB Beutesicherungsabsicht voraus.
- OLG-DRESDEN, 29.09.2008, OLG Ausl 33/08
Zulässigkeit der Auslieferung an die Republik Belarus zur Strafverfolgung wegen Taten, die dort mit der Todesstrafe bedroht sind.
- BGH, 27.04.2006, 4 StR 572/05
Einen Rechtssatz des Inhalts, dass jeder Straftäter schon nach dem Maß der verhängten Strafe die Gewissheit haben muss, im Anschluss an die Strafverbüßung in die Freiheit entlassen zu werden, gibt es nicht. Insbesondere kann sich aus dem hohen Lebensalter eines Angeklagten, etwa unter Berücksichtigung statistischer Erkenntnisse...
- OLG-HAMM, 15.12.2005, 3 OBL 90/05
Wird in einer eröffneten Sache mit der Terminierung ohne sachlichen Grund mehr als einen Monat gewartet, stellt das einen Verstoß gegen den in Haftsachen geltenden Beschleunigungsgrundsatz dar. Haftsachen haben zudem Vorrang vor Nichthaftsachen.
- OLG-DUESSELDORF, 09.05.2005, III 2 Ss 24/05 - 16/05
1. Zu den Anforderungen an die Annahme psychischer Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung durch Anwesenheit am Tatort.
2. Zur Feststellung des richtigen Strafrahmens, wenn ein vertypter Strafmilderungsgrund vorliegt und die Annahme eines minder schweren Falles in Betracht kommt.
- BGH, 01.09.2004, 2 StR 313/04
Das Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeuges als Drohmittel bei § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB setzt voraus, daß die Drohung von dem Bedrohten wahrgenommen wird.
- OLG-HAMM, 06.05.2004, 3 Ss 175/04
Zum "Beisichführen" im Sinne nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 a.
- BGH, 15.10.2003, 2 StR 283/03
Gewalt zur Wegnahme unter Verwendung eines Mittels im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b StGB wendet an, wer das Tatopfer zunächst mit anderer Zielrichtung gefesselt hat und im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der so bewirkten Wehrlosigkeit des Opfers dessen Sachen entwendet.
- OLG-KOELN, 21.03.2003, 2 Ausl 1415/01
Die Todesstrafe wird in Bosnien-Herzegowina nicht mehr angewendet.
- BGH, 04.02.2003, GSSt 2/02
Wer bei einer Raubtat das Opfer mit einer geladenen Schreckschußwaffe, bei der der Explosionsdruck nach vorn austritt, bedroht, verwendet eine Waffe und erfüllt damit den Tatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB.
- BGH, 18.04.2002, 3 StR 52/02
Die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung umfaßt außer den Risiken, die generell für jeden Betroffenen von der Raubhandlung ausgehen, auch die konkreten Gefahren, denen das Opfer allein wegen seiner individuellen Schadensdisposition ausgesetzt ist.
- OLG-BRAUNSCHWEIG, 21.02.2002, 1 Ss (S) 68/01
Ist das Tatbestandsmerkmal des "anderen gefährlichen Werkzeugs" i.S.d. § 244 Abs.1 Nr.1 a StGB nur als objektiv gefährliches Tatmittel auszulegen, das nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzung zuzufügen, oder muss bei Gegenständen, die konstruktionsbedingt nicht zur Verletzung von Personen bestimmt...
- OLG-FRANKFURT, 11.01.2002, 1 Ss 244/99
Über die Eigenschaft eines von dem Täter bei einem Raub mitgeführten Gegenstandes als gefährliches Werkzeuzg entscheidtet neben der objektiven Beschaffenheit des Gegenstandes eine generelle, von der konkreten Tat losgelöste Bestimmung des Gegenstandes zur gefährlichen Verwendung seitens des Täters, die noch nicht die konkrete...
- BGH, 07.12.2000, 1 StR 414/00
§§ 211 Abs. 2, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Zum Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer anderen Straftat bei einem der Tötung des Tatopfers vorausgegangenen vollendeten, aber noch nicht beendeten Raub.
BGH, Beschl. vom 7. Dezember 2000 - 1 StR 414/00 -
LG - SchwG Ravensburg -
- BGH, 20.09.2000, 2 StR 186/00
StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 i.d.F. des 6. StrRG
Ein Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, kann nicht nur dann Täter eines Bandenraubes sein, wenn es am Tatort an der Ausführung des Raubes unmittelbar beteiligt ist. Es reicht aus, daß es auf eine andere als täterschaftlicher...
- OLG-HAMM, 23.11.1999, 2 Ausl. 95/99
Aus dem Umstand, daß eine Verfolgte mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und hier zwei Kinder zu versorgen hat, läßt sich der Auslieferung entgegenstehendes Hindernis nicht entnehmen.
OLG Hamm Beschluß 23.11.1999 - (2) 4 Ausl. 21/99 (95/99) -
- OLG-HAMM, 23.11.1999, 4 Ausl. 21/99
Aus dem Umstand, daß eine Verfolgte mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und hier zwei Kinder zu versorgen hat, läßt sich der Auslieferung entgegenstehendes Hindernis nicht entnehmen.
OLG Hamm Beschluß 23.11.1999 (2) 4 Ausl. 21/99 (95/99)
- BGH, 09.11.1999, 4 StR 492/99
Die erzwungenermaßen bloße Ausstellung eines Schuldscheines stellt regelmäßig noch keinen wirtschaftlichen Nachteil im Sinne einer Tatbestandsvollendung dar.
- BGH, 20.10.1999, 1 StR 429/99
StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
Setzt der Täter beim schweren Raub zur Drohung gegenüber dem Opfer eine ungeladene Pistole ein und führt er das zugehörige, aufmunitionierte Magazin in seiner Jackentasche bei sich, so verwendet er damit kein objektiv gefährliches Tatmittel im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB.
BGH, Urt. vom 20. Oktober...