JuraForum.de > Gesetze > StGB > § 25 StGB - Täterschaft
Zweiter Abschnitt (Allgemeiner Teil)
Dritter Titel (Die Tat)
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
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