- OLG-STUTTGART, 05.05.2009, 4 Ss 144/09
Ein Einbruchswerkzeug (Schraubendreher) ist nur dann ein "anderes gefährliches Werkzeug" im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB, wenn es objektiv geeignet ist, eine erhebliche Körperverletzung herbeizuführen. Insoweit muss sein Gebrauch drohen. Ob dies der Fall ist, ist unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls einschließlich...
- BGH, 03.06.2008, 3 StR 246/07
Ein Taschenmesser ist grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; dies gilt unabhängig davon, ob der Dieb es allgemein für den Einsatz gegen Menschen vorgesehen hat.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 17.04.2008, (2) 1 Ss 394/07 (42/07)
Jedenfalls dann, wenn der Täter das während des Diebstahls in der Hosentasche mitgeführte Multifunktionswerkzeug "Schweizer Offiziersmesser" kurz vor der Tat in dessen Funktion als Messer benutzt hat, so führt er ein "anderes gefährliches Werkzeug" im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB bei sich.
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 27.08.2007, 2 LA 1208/06
Anfechtung einer Prüfungsentscheidung in der ersten juristischen Staatsprüfung
- OLG-HAMM, 02.01.2007, 2 Ss 459/06
1. Ungeladene und nicht ohne weiteres mit bereitliegender Munition ladbare Schusswaffen sind keine Waffen im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB. Allgemein unterfallen § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB nur objektiv gefährliche Werkzeuge. Bei einer Verurteilung wegen eines Diebstahls mit Waffen sind folglich Feststellungen erforderlich, die...
- OLG-HAMM, 12.09.2006, 3 Ss 287/06
Zum Wohnungseinbruchsdiebstahl i.S. des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB.
- OLG-FRANKFURT, 08.08.2006, 1 Ss 177/06
Zur Bewertung eines als Diebesgut an sich genommenen Taschenmessers als "gefährliches Werkzeug" im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB.
- OLG-MUENCHEN, 16.05.2006, 5 St RR 169/05
Ein Schweizer Taschenmesser, das mit Schneide und Spitze zum Schneiden und Einstechen konstruiert und zu gebrauchen ist, erfüllt die Merkmale eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1b StGB.
- OLG-CELLE, 18.02.2005, 21 Ss 8/05
1. Gemäß § 260 Abs. 4 StPO ist in der Urteilsformel (nur) die rechtliche Bezeichnung der Tat anzugeben ist, derer der Ange-klagte schuldig gesprochen wird. Nicht in die Urteilsformel gehören hingegen die gesetz-lichen Überschriften von Bestimmungen, die entweder keine eigene Straftat beschrei-ben, sondern nur Strafzumessungsregeln...
- OLG-HAMM, 05.02.2004, 1 Ss 28/04
Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen für einen Diebstahl mit Waffen, wenn der Täter ein Taschenmesser bei sich führt.
- OLG-HAMM, 26.09.2003, 2 Ss 519/03
Eine geladene Schreckschusswaffe ist generell als "Waffe" im Sinne der strafrechtlichen Bestimmungen einzuordnen.
- OLG-HAMM, 24.06.2003, 3 Ss 385/03
Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Diebstahls mit Waffen
- OLG-SCHLESWIG, 16.06.2003, 1 Ss 41/03
1. Im Sinne von § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB gefährlich ist ein Werkzeug, wenn es objektiv geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen, und damit dem Täter bei Begehung des Diebstahls die jederzeitige Möglichkeit bietet, es - etwa in eine bedrängten Situation - als Gewalt- oder Drohungsmittel einzusetzen.
2. Einer...
- OLG-BRAUNSCHWEIG, 21.02.2002, 1 Ss (S) 68/01
Ist das Tatbestandsmerkmal des "anderen gefährlichen Werkzeugs" i.S.d. § 244 Abs.1 Nr.1 a StGB nur als objektiv gefährliches Tatmittel auszulegen, das nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzung zuzufügen, oder muss bei Gegenständen, die konstruktionsbedingt nicht zur Verletzung von Personen bestimmt...
- OLG-FRANKFURT, 11.01.2002, 1 Ss 244/99
Über die Eigenschaft eines von dem Täter bei einem Raub mitgeführten Gegenstandes als gefährliches Werkzeuzg entscheidtet neben der objektiven Beschaffenheit des Gegenstandes eine generelle, von der konkreten Tat losgelöste Bestimmung des Gegenstandes zur gefährlichen Verwendung seitens des Täters, die noch nicht die konkrete...
- BGH, 21.06.2001, 4 StR 94/01
StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3
§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist auch erfüllt, wenn nach Einbruch oder Einsteigen in die Wohnräume eines Gebäudes die Wegnahmehandlung selbst aus einem (angrenzenden) Geschäftsraum erfolgt.
BGH, Urteil vom 21. Juni 2001 - 4 StR 94/01 -
LG Bielefeld
- BGH, 22.03.2001, GSSt 1/00
StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 F: 26. Januar 1998
1. Der Begriff der Bande setzt den Zusammenschluß von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen. Ein "gefestigter...
- OLG-HAMM, 07.09.2000, 2 Ss 638/00
Leitsatz:
1. Ein Butterfly-Messer ist ein gefährliches Werkzeug im Sinn von § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB.
2. Zum Begriff des "Beisichführens" im Sinn von § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB reicht es aus, wenn das gefährliche Werkzeug offen als Mittel zum Aufbrechen eines Pkws benutzt wird.
- BGH, 09.08.2000, 3 StR 339/99
StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 i.d.F. des 6. StrRG, § 244a Abs. 1
Ein Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, kann nicht nur dann Täter eines Bandendiebstahls sein, wenn es am Tatort an der Ausführung des Diebstahls unmittelbar beteiligt ist. Es reicht aus, daß es auf eine andere...
- OLG-HAMM, 10.05.2000, 2 Ss 445/2000
Leitsatz:
Der Tatbestand des vollendeten Diebstahls mit Waffen (§ 244 StGB) verdrängt die Tatbestände der §§ 242, 243 StGB.