- OLG-STUTTGART, 05.05.2009, 4 Ss 144/09
Ein Einbruchswerkzeug (Schraubendreher) ist nur dann ein "anderes gefährliches Werkzeug" im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB, wenn es objektiv geeignet ist, eine erhebliche Körperverletzung herbeizuführen. Insoweit muss sein Gebrauch drohen. Ob dies der Fall ist, ist unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls einschließlich...
- OLG-HAMM, 27.01.2009, 3 Ss 567/08
1. Eine besondere Sicherung gegen Wegnahme i.S.v. § 243 Abs. 1 S. 2 StGB liegt nur dann vor, wenn durch sie die Wegnahme des Inhalts des Behältnisses nicht unwesentlich erschwert wird. Auf eine Kraftentfaltung kommt es nicht an. Auch eine abgeschlossene Türe, die aber durch leichtes Anheben dennoch zu öffnen ist, kann ein...
- OLG-HAMM, 05.08.2008, 4 Ss 286/08
Wird ein Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllt, spricht das grundsätzlich für die Anwendung auch des Strafrahmens des § 243 StGB. Etwas anderes gilt jedoch insbesondere dann, wenn gewichtige Strafmilderungsgründe, insbesondere vertypte Strafmilderungsgründe, vorliegen.
- OLG-HAMM, 10.06.2008, 4 Ss 197/08
Bei kleineren Sachen ist die Wegnahme bereits mit dem Einstecken in eine mitgeführte Tasche vollendet.
- OLG-HAMM, 30.08.2007, 3 Ss 339/07
Einen Unglücksfall nutzt auch der in Begehung seiner Diebstahlstat aus, der eine Hilfe leistende Person, die durch den Unglücksfall abgelenkt wird, bestiehlt.
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 27.08.2007, 2 LA 1208/06
Anfechtung einer Prüfungsentscheidung in der ersten juristischen Staatsprüfung
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 22.02.2006, 21d A 2732/04.O
Trotz Anlehnung an die zu § 248a StGB entwickelten starren Wertgrenzen der höchst- und obergerichtlichen Strafgerichte geht der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 11.6.2002 - 1 D 31.01 -, BVerwGE 116, 308) davon aus, dass bei einem Zugriff auf Gegenstände, deren Wert...
- OLG-HAMM, 08.12.2005, 2 Ss 467/05
Hat der Täter unter erschwerenden Umständen i.S. des § 243 Abs. 1 StGB mit der Ausführung eines Diebstahls begonnen, ohne dabei seinen Vorsatz auf die Entwendung geringwertiger Sachen beschränkt zu haben, nimmt er dann aber, weil er nichts sonst Mitnehmenswertes findet, nur eine geringwertige Sache weg, so "bezieht sich die Tat"...
- OLG-HAMM, 23.08.2005, 3 Ss 324/05
Zur Gewerbsmäßigkeit von Diebstahlstaten.
- OLG-HAMM, 08.08.2005, 2 Ss 63/05 OLG
Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang verschaffen möchte.Die Wiederholungsabsicht muss sich hierbei auf dasjenige Delikt beziehen, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist.
- OLG-HAMM, 18.11.2004, 2 Ss 409/04
1. Für die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe ist entscheidend, dass der Teilnehmer durch seine Handlung nicht nur fremdes, tatbestandsverwirklichendes Unrecht fördern will, sondern seinen Tatbeitrag im Sinne gleich geordneten, arbeitsteiligen Vorgehens als Teil einer gemeinschaftlichen Tätigkeit verstanden wissen will....
- OLG-HAMM, 06.09.2004, 2 Ss 289/04
Die besondere Kennzeichnung einer gewerbsmäßigen Straftat besteht nicht darin, dass der Täter durch die Verwertung des durch die Straftat erlangten Gegenstandes eine Gewinnerzielung zur Finanzierung seiner Bedürfnisse anstrebt, sondern dass der Täter die Absicht hat, sich die erstrebte Einnahmequelle durch die wiederholte Begehung...
- OLG-HAMM, 29.07.2004, 3 Ss 280/04
Die Absicht, dass ein Dieb die Beute gewinnbringend veräußern will, rechtfertigt noch nicht die Annahme von "Gewerbsmäßigkeit.
- OLG-HAMM, 23.09.2003, 3 Ss 526/03
Der Grenzwert für die Geringwertigkeit einer Sache ist bei 50 EURO anzusetzen (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 28.07.2003 - 2 Ss 427/03 -; OLG Zweibrücken, NStZ 2000, 536)
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 07.04.2003, DL 17 S 18/02
1. Der Milderungsgrund der "abgeschlossenen negativen Lebensphase" kann nicht nur bei stoffgebundenen Suchterkrankungen, sondern auch bei Spielsucht erfüllt sein; als Anhaltspunkte für die dauerhafte Überwindung einer Spielsucht kommen etwa die erfolgreiche Teilnahme an einer Therapie, die regelmäßige und länger andauernde...
- OLG-BRAUNSCHWEIG, 21.02.2002, 1 Ss (S) 68/01
Ist das Tatbestandsmerkmal des "anderen gefährlichen Werkzeugs" i.S.d. § 244 Abs.1 Nr.1 a StGB nur als objektiv gefährliches Tatmittel auszulegen, das nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzung zuzufügen, oder muss bei Gegenständen, die konstruktionsbedingt nicht zur Verletzung von Personen bestimmt...
- BGH, 07.08.2001, 1 StR 470/00
1. Gesetzeseinheit zwischen Diebstahl - im besonders schweren Fall nach § 243 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1, 2 StGB - und Sachbeschädigung scheidet jedenfalls dann aus, wenn die Sachbeschädigung bei konkreter Betrachtung von dem regelmäßigen Verlauf eines Diebstahls im besonders schweren Fall (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1, 2 StGB) abweicht,...
- OLG-FRANKFURT, 05.07.2001, 16 U 1/01
Kosten für Schutzmaßnahmen gegen Diebstahl (Anmietung einer Videoanlage) müssen nur dann von einem überführten Dieb ersetzt werden, wenn sie nicht allgemein zum Schutz erfolgt sind, sondern einen Bezug zur konkreten Rechtsverletzung hatten.
- BAYOBLG, 08.06.2001, 5 St RR 122/01
Die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ist unwirksam, wenn die Feststellungen zur Tat so knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie keine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden
- OLG-HAMM, 07.05.2001, 2 Ss 134/01
Leitsatz
Zur Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß durch den wegen eines sog. Nachschlüsseldiebstahls nach § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB verurteilten Angeklagten.