- OLG-OLDENBURG, 02.06.2009, 1 Ss 81/09
Eine Körperverletzung mit sehr geringem Unrechts- und Schuldgehalt (hier: eine spontan als Reaktion auf eine Beleidigung ausgeteilte folgenlose Ohrfeige) rechtfertigt nach § 47 Abs. 1 StGB auch bei einem erheblich vorbestraften Angeklagten, der zur Tatzeit unter Bewährung stand, keine kurze Freiheitsstrafe.
- BGH, 14.01.2009, 1 StR 158/08
1. Wesen des militärischen Dienstes und sozialwidrige Behandlungen von Untergebenen in der Bundeswehr.
2. Entwürdigende Behandlung von Untergebenen in der Bundeswehr bei "Geiselnahmeübungen".
3. Der Irrtum eines Untergebenen in der Bundeswehr, sein Verhalten sei durch gesetzliche Bestimmungen, Dienstvorschriften oder einen...
- OLG-OLDENBURG, 29.10.2008, Ss 408/08
Wird Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben, so liegt darin noch keine Bejahung eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung wegen einer einfacher Körperverletzung. Diese ist aber in einer Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft zu sehen, in der auch für die erstinstanzlich nur erfolgte...
- OLG-CELLE, 17.03.2008, 1 Ws 105/08
Ein Klageerzwingungsantrag wegen vorsätzlicher Körperverletzung durch "Mobbing" genügt nicht den Anforderungen des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO, wenn er lediglich angibt, dass der Verletzte über längere Zeit von den Beschuldigten "systematisch angefeindet, schikaniert und diskriminiert" worden sei. Vielmehr müssen die das "Mobbing"...
- OLG-HAMM, 25.07.2006, 4 Ws 172-188/06
Zur strafrechtlichen Beurteilung vorschriftswidriger "Geiselnahmeübungen" bei der Bundeswehr.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 18.01.2006, 1 U 137/05
a. Im außerhäuslichen Bereich ergibt sich die Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen nach § 1 GewSchG nicht schon aufgrund der durch die Erstbegehung einer vorsätzlichen Verletzungshandlung unwiderleglich vermuteten Wiederholungsgefahr.
b. Es müssen über die "Anlasstat" hinaus im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 30.11.2005, (5) 1 Ss 321/05 (56/05)
Die Beschränkung einer Revision auf den Rechtsfolgenausspruch ist ausgeschlossen, wenn die Feststellungen zum Schuldspruch so knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass das Berufungsgericht eine Entscheidung über die Rechtsfolgen nicht treffen kann, ohne erneut die Schuldfrage zu prüfen (hier unzulängliche...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 30.04.2005, (2/5) 1 Ss 223/05 (73/05)
Ein Busfahrer der Berliner Verkehrs Betriebe (BVG), der vorsätzlich einen Fahrgast verletzt, begeht keine Körperverletzung im Amt, sondern eine vorsätzliche Körperverletzung.
- OLG-HAMM, 01.10.2004, 9 U 138/04
Die gemeinsame Fahrt in die Niederlande zum - dann dort auch realisierten - Konsum von Drogen begründet keine wechselseitige Garantenstellung; der Teilnehmer an einer solchen Fahrt ist deshalb nicht für gesundheitliche Schäden (schwere Gesundheitsstörung durch angeblich längere Bewusstlosigkeit) eines anderen Drogenkonsumenten aus...
- OLG-HAMM, 27.10.2003, 2 Ss 578/03
Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung
- OLG-DUESSELDORF, 17.03.2003, III - 2a Ss 19/03 - 20/03 II
Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung kann nach zunächst erfolgter Bejahung durch die Staatsanwaltschaft auch noch im Revisionsverfahren verneint werden.
- OLG-DUESSELDORF, 17.03.2003, III - 2a Ss 28/03 - 16/03 II
1.
Die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung kann konkludent (z.B. durch Anklageerhebung oder durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls) erfolgen.
2.
Ist die Anklage wegen des Vorwurfs eines Offizialdelikts (hier: wegen gefährlicher Körperverletzung) erhoben worden, kann die konkludente Bejahung...
- OLG-DUESSELDORF, 17.03.2003, III - 2 Ws 54/03
1.
Die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung kann konkludent (z.B. durch Anklageerhebung oder durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls) erfolgen.
2.
Ist die Anklage wegen des Vorwurfs eines Offizialdelikts (hier: wegen gefährlicher Körperverletzung) erhoben worden, kann die konkludente Bejahung...
- LAG-BERLIN, 01.11.2002, 19 Sa 940/02
"Mobbing" stammt ebenso wie "Corporate Governance" oder Regeln über Zielvereinbarungen aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum und ist auf das deutsche Rechtssystem nicht als Anspruchsgrundlage zu übertragen. Vielmehr kommen in derartigen Fällen, in denen dem Arbeitgeber durch fortlaufende Handlungen den Arbeitnehmer kausal...
- OLG-DUESSELDORF, 23.05.2002, 2a Ss 97/02 - 41/02
Nächtliche Telefonanrufe, die reine Befindlichkeitsstörungen ohne einen medizinisch bedeutsamen Krankheitswert verursachen, stellen keine Körperverletzung dar.
- OLG-MUENCHEN, 21.02.2002, 24 U 570/01
I. Fährt auf einem kleinen Bahnhof mit schienengleichen Übergängen ein Pendler-Zug ausnahmsweise auf einem anderen Gleis als üblich ein, muss insbesondere dann, wenn sonstige Schutzvorrichtungen (z. B. Lichtzeichen, Schranke, Absperrung, Drehkreuz) im Bereich der Übergänge fehlen, bei der Lautsprecherdurchsage auf die besondere...
- OLG-HAMBURG, 01.10.2001, 1 Ss 107/01
Das Tatbestandsmerkmal der gesundheitsschädlichen Stoffe in § 224 Abs.1 Nr.1 StGB setzt voraus, dass die Stoffe auf Grund ihrer Beschaffenheit und ihrer Anwendung im Einzelfall, also hinsichtlich ihrer Konzentration und Menge, der Konstitution des Opfers und des betroffenen Körperteils, geeignet sind, erhebliche Verletzungen...
- OLG-KARLSRUHE, 12.12.2000, 2 Ss 207/99
StGB § 223 Abs. 1
Zur körperlichen Misshandlung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB durch einen leichten Tritt, wenn das Opfer diesen nicht selbst bemerkt und keine feststellbaren Verletzungen davongetragen hat.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 2 Ss 207/99 -.
- OLG-HAMM, 08.08.2000, 27 U 18/00
Leitsatz:
Wird ein nicht angegurteter Fahrzeugführer bei einer Frontalkollision mit einem entgegenkommenden Pkw mit dem Kopf so heftig gegen die Windschutzscheibe seines Pkw geschleudert, dass diese eine Bruchspinne davon trägt, ist die Frage, ob eine etwa 1 1/2 Stunde später (infolge eines plötzlichen Zusammenbruches)...
- OLG-DUESSELDORF, 13.06.2000, 2b Ss 111/00 - 47/00 I
MRK Art. 6 Abs. 1 Satz. 1; StPO §§ 337 Abs. 1, 344 Abs. 2 Satz 2; StGB § 223
1. Die Behauptung des Revisionsführers, das Verfahren sei nicht in der nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK gebotenen Weise beschleunigt worden, prüft das Revisionsgericht grundsätzlich nur auf eine den Erfordernissean des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO...