Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeStGB§ 220 StGB - (weggefallen) 

Stand: 20.05.2013

§ 220 StGB - (weggefallen)

Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil ()
      Sechzehnter Abschnitt (Straftaten gegen das Leben)

-


Weitere Vorschriften um § 220 StGB

Entscheidungen zu § 220 StGB

  • BGH, 21.02.2001, 3 StR 372/00
    StGB § 220 a, § 6 Nr. 9, IV. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 Art. 146, 147 1. Die im Völkermordtatbestand des § 220 a Abs. 1 StGB vorausgesetzte Absicht, eine nationale, rassische oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, ist ein tatbezogenes Merkmal und fällt deshalb nicht unter...
  • BGH, 21.02.2001, 3 StR 244/00
    Zur täterschaftsbegründenden Völkermordabsicht des § 220 a StGB. BGH, Beschl. vom 21. Februar 2001 - 3 StR 244/00 - BayObLG
  • BGH, 30.04.1999, 3 StR 215/98
    StGB § 220a, § 6 Nr. 1 1. Die Vorschrift des § 6 Nr. 1 StGB, nach der kraft des Weltrechtsprinzips deutsches Strafrecht für ein im Ausland begangenes Verbrechen des Völkermordes gilt, steht im Einklang mit den Regelungen der Völkermord-Konvention (Genozid-Konvention) vom 9. Dezember 1948, die die von jedem der Vertragsstaaten...

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 220 StGB - (weggefallen)"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche