- OLG-DRESDEN, 08.07.2009, 2 Ws 277/09
§ 57 Abs. 5 Satz 2 StGB kann wegen des Rückwirkungsverbotes des § 2 Abs. 1 und 3 StGB nicht auf Fälle angewendet werden, in denen die Anlasstat vor Inkrafttreten des 2. Justizmodernisierungsgesetzes (31. Dezember 2006) begangen worden ist.
- OLG-STUTTGART, 14.04.2009, 1 Ws 32/09
(1) Aufgrund der mit der Änderung von § 30 GmbHG und Aufhebung von §§ 32 a und b GmbHG eingetretenen Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechtes durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist allein aufgrund der Rückgewähr eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen oder...
- OLG-DRESDEN, 08.04.2008, 2 Ws 183/07
§ 56 f Abs. 1 StGB kann wegen des Rückwirkungsverbotes des § 2 Abs. 1 und 3 StGB nicht auf die Fälle angewendet werden, in denen die Tat bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung in der Zeit zwischen der Entscheidung der Strafaussetzung in einem einbezogenen Urteil und der Rechtskraft der Entscheidung über die Gesamtstrafe begangen...
- BGH, 07.02.2008, 4 StR 502/07
Die Vorschriften zur Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und zum Auffangrechtserwerb des Staates nach § 111 i Abs. 2, 3 und 5 StPO in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 sind auf Altfälle nicht anwendbar.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 23.01.2008, (1) 2 StE 6/07-6 (6/07)
Der führende Funktionärskörper der Arbeiterpartei Kurdistans (Partya Karkeren Kurdistan - PKK -) im Zeitraum von Juni 1993 bis Mitte 1996 ist auch nach der Neufassung des § 129 a StGB durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 01.11.2007, 2 Ws 600/07
1. Nach § 56f Abs. 1 S. 2 StGB in Verbindung mit S. 1 Nr. 1 StGB in der Fassung des 2. Justizmodernisierungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 kann die Strafaussetzung zur Bewährung auch widerrufen werden, wenn die Tat bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung in der Zeit zwischen der Entscheidung über die Strafaussetzung in einem...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 06.08.2007, 1 Ws 124/07
a. Nach § 56f Abs. 1 S. 2 StGB in Verbindung mit S. 1 Nr. 1 StGB in der Fassung des 2. Justizmodernisierungsgesetzes vom 22.12.2006 kann die Strafaussetzung zur Bewährung auch widerrufen werden, wenn die Tat bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung in der Zeit zwischen der Entscheidung über die Strafaussetzung in einem einbezogenen...
- OLG-STUTTGART, 06.06.2007, 2 Ws 144/07
§ 57 Abs. 5 StGB n.F. (Bewährungswiderruf) kann auf die Strafvollstreckung wegen Taten, die vor dem Inkraftreten dieser Vorschrift am 18. April 2007 begangen wurden, nicht angewandt werden. Dem steht das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG und § 2 Abs. 1 und 3 StGB entgegen, da die Vorschrift zumindest teilweise...
- OLG-MUENCHEN, 29.09.2006, 4St RR 177/06
Macht der Tatrichter beim versuchten Embargoverstoß nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) von der in § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB vorgesehenen Milderungsmöglichkeit Gebrauch, so ist mildestes Gesetz i.S.d. § 2 Abs. 3 StGB die seit 8.04.2006 geltende Vorschrift des § 34 Abs. 4 AWG.
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 05.04.2006, 6t A 3527/04.T
Zur Abgrenzung zwischen erlaubter und berufswidriger Werbung in Zeitungsartikeln über eine neu eröffnete Klinik und die von dem leitenden Arzt praktizierte Operationsmethode ("Robodoc").
- BGH, 07.06.2005, 2 StR 122/05
Bei der Prüfung des milderen Rechts ist die Frage der Verjährung jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn ein Gesetz infolge der Umwandlung eines Qualifikationstatbestandes in ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall bei gleichem Strafrahmen den Eintritt der Verjährung zur Folge hat.
- BAYOBLG, 15.07.2004, 5St RR 182/04
1. Der Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch steht nicht entgegen, dass der Tatrichter nach einer nicht (mehr) wirksamen Beschränkung gemäß § 154a StPO die Tat möglicherweise rechtlich unvollständig gewürdigt hat.
2. Innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs kann das Rechtsmittel nicht wirksam auf die...
- OLG-CELLE, 04.11.2003, 22 Ss 142/03
Eine beschworene Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtags kann trotz Art. 27 Abs. 6 S. 2 NdsVerf. wegen der in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes erlassenen geltenden Fassungen der §§ 153, 154 StGB jedenfalls nicht als Meineid bestraft werden.
- OLG-KOBLENZ, 12.02.2003, 1 Ws 986/02
1. Das Inverkehrbringen von Wein unter Verstoß gegen Artikel 44 Abs. 1 Unterabs. 1 der VO (EWG) Nr. 2392/89 kann nicht nach §§ 49 Abs. 6 WeinG, 3 Abs. 1 Nr. 1 EGRecht DurchsetzungsVO bestraft werden, weil durch das verspätete Verschieben des Außerkraftretens der Weinbezeichnungsverordnung im November/Dezember 2000 sowie im April...
- BGH, 06.02.2002, 5 StR 476/01
Die Vorschrift des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB findet auch auf Straftaten im Sinne der §§ 176 bis 179 StGB Anwendung, die in der ehemaligen DDR begangen wurden.
- BGH, 07.11.2001, 5 StR 395/01
1. Hinterziehung von Vermögensteuer für Besteuerungszeiträume bis zum 31. Dezember 1996 bleibt strafbar.
2. Bei Veranlagungssteuern beginnt die Verfolgungsverjährung einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen erst, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten für den maßgeblichen Zeitraum allgemein abgeschlossen hat.
- OLG-FRANKFURT, 05.10.2001, 3 Ws 925/01
Der Fortdauer der Sicherungsverwahrung nach 10 Jahren steht bei einem Sexualstraftäter trotz rückwirkender Schlechterstellung nicht eine Verfassungswidrigkeit des § 67 d Abs. 3 StGB (i.d.Fassung des G. v. 26.01.1998) entgegen.
- BFH, 27.10.2000, VIII B 77/00
BUNDESFINANZHOF
Bei summarischer Prüfung ist die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Einkommensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen auch für Veranlagungszeiträume vor 1993 weiterhin zulässig. Die Anordnung im Urteil des BVerfG vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89 (BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654), wonach das bisherige...
- OLG-FRANKFURT, 18.08.2000, 1 Ws 106/00
Die Strafbarkeit eines Ausländers, der sich ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung in der Bundesrepublik aufhält, entfällt nicht dadurch, dass die Ausländerbehörde während einer vorhergehenden Untersuchungshaft Gelegenheit hatte, gegen ihn Abschiebehaft zu erwirken, andernfalls ihm eine Duldung hätte erteilen müssen.
- BFH, 24.05.2000, II R 25/99
BUNDESFINANZHOF
Die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer ist weiterhin zulässig. Die Anordnung im Beschluss des BVerfG vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655), wonach das bisherige Vermögensteuerrecht auf alle bis zum 31. Dezember 1996 verwirklichten Tatbestände weiter anwendbar...