- OLG-OLDENBURG, 14.04.2008, Ss 131/08
In einer Beschwerde gegen eine Verfahrenseinstellung enthaltene Äußerungen über einen Staatsanwalt, die zwar ehrverletzend sind, aber keine Formalbeleidigung oder Schmähkritik darstellen (hier u. a.: "Super-Ermittler", entartetes Verhalten"), sind wegen Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 StGB straflos.
- OLG-NUERNBERG, 04.10.2007, 2 St OLG Ss 160/07
1. Sind die Schuldfeststellungen so dürftig, dass sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen, so ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam.
2. Sendet ein Beschuldigter ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft, um gegenüber dem sachbearbeitenden...
- OLG-KARLSRUHE, 13.05.2005, 14 U 209/04
1. Ehrverletzende wahre Tatsachenbehauptungen durch die Presse sind durch berechtigte Interessenwahrnehmung gerechtfertigt, wenn ihnen ein allgemeines Informationsinteresse zugrunde liegt und der Nachweis sorgfältiger Recherche erbracht ist.
2. Zur Frage der Beweislast im Prozeß auf Unterlassung.
3. Ein Presseorgan, das über...
- OLG-KARLSRUHE, 25.11.2004, 3 Ss 81/04
Die wahrheitswidrige Behauptung über einen Frauenarzt, er führe rechtswidrige, wenn auch mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Einklang stehende straflose Abtreibungen durch, ist nicht geeignet, diesen Arzt im Sinne von § 186 StGB verächtlich zu machen oder ihn in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
- BAYOBLG, 20.10.2004, 1 St RR 153/04
Die Bezeichnung eines Polizeibeamten, der eine Verkehrskontrolle durchführt, als Wegelagerer kann durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein.
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 15.07.2004, 4 S 965/03
1. Die beamtenrechtlichen Pflichten des Beamten und seines Dienstherrn werden auch dann nicht durch das Presserecht modifiziert, wenn sie einen öffentlichen Meinungskampf mit Hilfe der Presse austragen.
2. Dem Beamten ist die "Flucht in die Öffentlichkeit" auch als ultima ratio verwehrt.
3. Zur Frage, ob einem Landesminister ein...
- OLG-MUENCHEN, 17.09.2003, 21 U 1790/03
1. Zur Abgrenzung zwischen Behaupten und Verbreiten und der Bedeutung der Übernahme einer Behauptung als eigene in diesem Zusammenhang.
2. Die Beweislast für die Wahrheit historischer Behauptungen liegt im Rechtsstreit um den Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts in der Regel beim Behauptenden. Eine Umkehr der Beweislast...
- OLG-NAUMBURG, 30.05.2002, 2 U 42/01
1. Ist eine Kontoüberziehung durch eine stillschweigende Erhöhung des Kontokorrentkredites gedeckt und darf der Kontoinhaber auf Grund des Verhaltens der Bank darauf vertrauen, dass sie Kontoüberziehungen in der bisherigen Höhe weiter zulassen werde, so darf die Bank den Kredit nicht ohne vorherige Abmahnung oder Warnung...
- BAYOBLG, 15.02.2002, 1 St RR 173/01
Wird in der politischen Auseinandersetzung öffentlich die Ehre Dritter verletzt, so ist zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Verletzten abzuwägen. Dabei ist auch das Anliegen des Gesetzgebers, jedem Wiederaufleben nationalsozialistischen Gedankengutes entgegenztreten,zu berücksichtigen.
- OLG-DRESDEN, 15.11.2001, 7 U 1956/01
1. Die ordentliche Kündigung eines Girovertrages durch eine Sparkasse allein wegen einer politischen Betätigung des Kunden stellt eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) dar und führt zur Unwirksamkeit der Kündigung.
2. Dies gilt auch, wenn der Kunde eine politische Partei ist. Art. 21 GG kommt jedenfalls dann, wenn...
- BAYOBLG, 13.07.2001, 1 St RR 75/01
Ob sich ein Verfahrenbeteiligter wegen des zu Unrecht erhobenen Vorwurfes der Rechtsbeugung strafbar gemacht hat, ist unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhanges der Erklärung zu beurteilen.
- BAYOBLG, 18.01.2001, 5 St RR 378/00
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Beleidigung nach § 185 StGB durch ein ehrverletzendes Werturteil ausgesprochen wird.
- OLG-HAMM, 21.02.2000, 2 Ss 130/00
Bei einer Verurteilung wegen Beleidigung müssen die Umstände des Einzelfalls, die für die Beurteilung der Frage des Vorliegens eines Angriffs auf die Ehre es anderen maßgeblich sind, umfassend aufgeklärt und im tatrichterlichen Urteil mitgeteilt werden.