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JuraForum.deGesetzeStGB§ 19 StGB - Schuldunfähigkeit des Kindes 

§ 19 StGB - Schuldunfähigkeit des Kindes

Strafgesetzbuch


   Zweiter Abschnitt (Allgemeiner Teil)
      Erster Titel (Die Tat)

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.



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