( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deGesetzeStGB§ 189 StGB - Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener 

§ 189 StGB - Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Strafgesetzbuch


   Vierzehnter Abschnitt (Besonderer Teil)

Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:


http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/189-verunglimpfung-des-andenkens-verstorbener

© "§ 189 StGB - Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN