JuraForum.de > Gesetze > StGB > § 189 StGB - Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Vierzehnter Abschnitt (Besonderer Teil)
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
© "§ 189 StGB - Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.