JuraForum.de > Gesetze > StGB > § 185 StGB - Beleidigung
Vierzehnter Abschnitt (Besonderer Teil)
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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