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JuraForum.deGesetzeStGB§ 184f StGB - Jugendgefährdende Prostitution 

Stand: 20.05.2013

§ 184f StGB - Jugendgefährdende Prostitution

Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil ()
      Dreizehnter Abschnitt (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung)

Wer der Prostitution

1.
in der Nähe einer Schule oder anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter achtzehn Jahren bestimmt ist, oder
2.
in einem Haus, in dem Personen unter achtzehn Jahren wohnen,
in einer Weise nachgeht, die diese Personen sittlich gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.



Weitere Vorschriften um § 184f StGB

Entscheidungen zu § 184f StGB

  • VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 18.06.2009, DL 16 S 71/09
    Ein Lehrer, der sich kinderpornografisches Material verschafft und es besitzt, ist regelmäßig aus dem Dienst zu entfernen (Fortführung der Rechtsprechung des Disziplinarsenats, vgl. Urteile vom 07.12.2006 - DL 16 S 15/06 - und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24/01 -).
  • NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 27.05.2009, 8 ME 62/09
    Zur Unzuverlässigkeit eines Krankenpflegers, der wegen des Besitzes von kinderpornographischen Bildern verurteilt worden ist.
  • OLG-OLDENBURG, 08.05.2009, 1 Ss 46/09
    Die bloße Nutzung einer Internet-Tauschbörse allein lässt keinen tragfähigen Schluss darauf zu, dass der Nutzer weiß oder damit rechnet, dass auch die von ihm auf seinen Personalcomputer heruntergeladenen und in einem Ordner "incoming" gespeicherten (hier: gewaltpornographischen) Dateien ohne sein weiteres Zutun sofort der...
  • NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 28.04.2009, 20 ZD 2/09
    In die Rechte eines Beamten, der pornografische Schriften im Sinne der §§ 184 und 11 Abs. 3 StGB verbotswidrig auf dienstliche Datenträger heruntergeladen hat, wird grundsätzlich nicht unverhältnismäßig eingegriffen, wenn seine sämtlichen auf dienstlichen Speichermedien abgelegten Dateien, einschließlich des E-Mail-Verkehrs,...
  • VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 29.05.2008, 1 S 1503/07
    Bei der Prognose, ob und in welcher Hinsicht anzunehmen ist, dass ein wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften verurteilter Täter wieder in den Verdacht einer Straftat gerät, ist die Entscheidung des Gesetzgebers zu berücksichtigen, in § 184b StGB zugleich ein Risikodelikt wegen möglicher Nachahmungstaten durch den...
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