- OLG-HAMM, 22.05.2007, 1 Ss 168/07
Der Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist nicht schon mit der Vornahme einer sexuellen Handlung ohne oder gegen den Willen des Tatopfers gegeben, wenn der Täter hierbei eine schutzlose Lage ausnutzt.
- BGH, 04.04.2007, 2 StR 34/07
Ein "Teilrücktritt" von der Qualifikation des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB kommt nicht in Betracht, wenn das Qualifikationsmerkmal bereits verwirklicht ist.
- BGH, 04.04.2007, 4 StR 345/06
1. Kann ein Zeuge in der Hauptverhandlung nicht abschließend vernommen werden, können Aufklärungsgesichtspunkte die Verlesung von Niederschriften über frühere Vernehmungen rechtfertigen.
2. Allein die auslandsspezifische Hilflosigkeit eines Tatopfers und dessen Angst vor ausländer- und strafrechtlichen Konsequenzen seines...
- BGH, 25.01.2006, 2 StR 345/05
Der objektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt voraus, dass das Tatopfer unter dem Eindruck seines schutzlosen Ausgeliefertseins aus Furcht vor möglichen Einwirkungen des Täters auf einen ihm grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet. Der subjektive Tatbestand setzt zumindest bedingten Vorsatz dahin gehend voraus,...
- OLG-HAMM, 25.05.2005, 2 Ss 88/05
Zum Begriff der sexuellen Handlung i.S. von § 184 f StGB und zur sexuellen Nötigung.
- OLG-CELLE, 11.05.2005, 21 Ss 7/05
Für den Tatbestand einer sexuellen Nötigung nach § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist unerheblich, ob das Opfer die objektiv schutzlose Lage zum Tatzeitpunkt erkennt und ob es sich vor Zwangshandlungen oder dem Zufügen von über die sexuellen Handlungen hinausgehenden sonstigen Übeln fürchtet.
Auch durch überraschende, gegen seinen...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 28.01.2005, 4 W 300/04
Das Feststellungsinteresse bezüglich des Nichtbestehens eines Schmerzensgeldanspruchs aufgrund früherer Vergewaltigungen entfällt nicht deshalb, weil die Berufung gegen einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz bzgl. zukünftigen Übergriffe zurückweisendes Urteils zurückgenommen wird.
Die Zulässigkeit einer Feststellungsklage...
- OLG-HAMM, 28.09.2004, 3 Ss 348/04
Zur Annahme eines minder schweren Falles.
- OLG-HAMM, 17.06.2004, 3 Ss 220/04
Zur Ausnutzung einer hilflosen Lage i.S. von § 177 StGB.
- OLG-HAMM, 03.05.2004, 2 Ss 111/04
1. Zum fehlgeschlagenen Versuch bei der sexuellen Nötigung.
2. Will das Tatgericht nach § 154 StPO ausgeschiedene Taten bei der Strafzumessung berücksichtigen, muss es aufgrund des Grundsatzes des fairen Verfahrens dem Angeklagten grundsätzlich einen entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO erteilen.
3. Zur Annahme eines minder...
- BGH, 27.03.2003, 3 StR 446/02
Zur schutzlosen Lage aufgrund von Umständen, die in der Person des Opfers begründet sind.
- OLG-KARLSRUHE, 06.06.2002, 1 Ss 13/02
1. Das nur kurzfristige Versperren des Durchgangs eines Weges stellt keine Gewaltanwendung i.S.d. § 240 StGB dar (Anschluss an OLG Düsseldorf VRS 97, 127).
2. Bei einer auf offener Strasse vorgenommener sexuellen Belästigung kann es sich um ein Vergehen der Beleidigung handeln, wenn es sich nicht nur um eine unerhebliche...
- OLG-FRANKFURT, 27.02.2002, 2 Ss 21/02
Stellt der Rechtsmittelführer die Feststellungen nicht in Frage, auf die die Entscheidung nach §§ 61 StGB gestützt ist und macht lediglich geltend, diese trügen die Ablehnung des Fahrerlaubnisentzuges nicht, kann die Berufung auf diese Frage beschränkt werden.
- BGH, 25.10.2001, 4 StR 262/01
Die Ausnutzung derselben schutzlosen Lage allein reicht nicht aus, mehrere sexuelle Handlungen zu einer Tat im Rechtssinne zu verbinden.
- BGH, 20.03.2001, 4 StR 79/01
StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1
Erzwingt der Täter nur solche dem Beischlaf ähnliche, mit einem Eindringen in den Körper verbundene sexuelle Handlungen (Vergewaltigung), zu deren Durchführung sich das Tatopfer zuvor gegen Entgelt freiwillig bereit erklärt hatte, ist das Regelbeispiel des besonders schweren Falles der sexuellen...
- OLG-HAMM, 29.01.2001, 2 Ss 981/2000
Leitsatz
Zum besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung nach § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB
- BGH, 12.12.2000, 4 StR 464/00
StGB § 177 Abs. 4
1. § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b StGB ist kein erfolgsqualifiziertes Delikt, sondern setzt auch hinsichtlich des Eintritts der Gefahr Vorsatz voraus.
2. Der Täter verwendet ein gefährliches Werkzeug gemäß § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB auch dann, wenn er es ausschließlich zur Vornahme der sexuellen Handlung...
- BGH, 13.09.2000, 3 StR 347/00
StGB § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a
Eine schwere körperliche Mißhandlung liegt nicht bereits dann vor, wenn die sexuelle Nötigung mit einer besonderen Herabwürdigung des Opfers verbunden ist.
BGH, Urt. vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00 - LG Düsseldorf
- OLG-KOBLENZ, 08.02.2000, 1 Ss 5/00
Leitsatz:
1. Nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bedarf der Verteidiger zur wirksamen Beschränkung der Berufung der ausdrücklichen Ermächtigung durch den Angeklagten gemäß § 302 Abs. 2 StPO.
2. Das Empfangsbekenntnis nach §§ 37 Abs. 1 StPO, 212 a ZPO kann nachträglich erstellt werden. Es wirkt dann auf den Zeitpunkt...
- OLG-DUESSELDORF, 21.10.1999, 2 Ws 331/99
§ 397a Abs. 1 Satz 1 StPO
§ 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StPO
§ 177 StGB
Ist dem Nebenkläger nach § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO ein Rechtsanwalt als Beistand bestellt worden, so gilt diese Beiordnung - anders als nach § 397 a Abs. 2 StPO - bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens fort.
OLG Düsseldorf Beschluß 21.10.1999...