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JuraForum.deGesetzeStGB§ 176b StGB - Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge 

§ 176b StGB - Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge

Strafgesetzbuch

    (Besonderer Teil)
      Dreizehnter Abschnitt (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung)

Verursacht der Täter durch den sexuellen Missbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Strafgesetzbuch (StGB)
    • (Besonderer Teil)
      • Siebenter Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung)
    • § 140 Belohnung und Billigung von Straftaten
  • Strafprozessordnung (StPO)
    • Erstes Buch (Allgemeine Vorschriften)
      • Achter Abschnitt (Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung)
    • § 100a Überwachung der Telekommunikation

Urteile: Schlagworte

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