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JuraForum.deGesetzeStGB§ 174b StGB - Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung 

Stand: 20.05.2013

§ 174b StGB - Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung

Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil ()
      Dreizehnter Abschnitt (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung)

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren oder an einem Verfahren zur Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, unter Mißbrauch der durch das Verfahren begründeten Abhängigkeit sexuelle Handlungen an demjenigen, gegen den sich das Verfahren richtet, vornimmt oder an sich von dem anderen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Weitere Vorschriften um § 174b StGB

Entscheidungen zu § 174b StGB

  • THUERINGER-OVG, 29.09.2005, 8 DO 330/02
    Auch bei einer maßnahmebeschränkten Berufung hat das Rechtsmittelgericht die Zulässigkeit des Disziplinarverfahrens, wie jede Prozessvoraussetzung, von Amts wegen zu prüfen. Der sachliche Geltungsbereich des Disziplinarrechts ist für Taten von Angehörigen der Volkspolizei, die später in den Thüringer Landesdienst übernommen...
  • OLG-DUESSELDORF, 10.07.2000, 1 Ws 218/00
    Die gelegentliche Tätigkeit einer Person unter achtzehn Jahren als Babysitter/in im Hause der Eltern des Kindes begründet kein Arbeitsverhältnis zwischen ihr und den Eltern des Kindes im Sinne des Straftatbestandes des § 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Sexuelle Handlungen des Vaters des Kindes an der Babysitterin erfüllen daher den...
  • BGH, 01.12.1999, 3 StR 465/99
    Moralisierende Wendungen wie "schamloserweise ausgenutzt" sind als Strafverschärfungsgründe rechtlich bedenklich.
  • BGH, 02.06.1999, 5 StR 112/99
    Eine häusliche Gemeinschaft begründet für sich allein noch keine Obhutsverhältnis im Sinn des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB über die Tochter der Lebensgefährtin.

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