- OLG-HAMM, 08.01.2009, 3 Ss 548/08
Eine Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung gemäß § 170 Abs. 1 StGB nach Bezug von Sonderzahlungen - hier: Schmerzensgeld - erfordert Feststellungen dazu, ob und in welchem Umfang der Unterhaltsverpflichtete seinen eigenen Unterhalt aus dem durch die Sonderzahlung gebildeten Vermögensstamm bestreiten muss und in welchem...
- OLG-HAMM, 10.10.2007, 2 Ss 392/07
Die Urteilsgründe einer Verurteilung wegen einer Unterhaltspflichtverletzung müssen Angaben über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse oder Feststellungen über einen ggf. konkreten überobligatorischen Leistungsbeitrag der Kindesmutter enthalten.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 06.02.2007, (4) 1 Ss 288/05 (123/05)
1. Bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit haben Einkünfte und Vorteile, die aus Straftaten gegen das Vermögen oder das Eigentum Dritter stammen, außer Betracht zu bleiben.
2. Der Irrtum über die Leistungsfähigkeit ist ein Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB).
- OLG-HAMM, 07.09.2006, 4 Ss 373/06
Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen bei einer Verletzung der Unterhaltspflicht.
- OLG-MUENCHEN, 04.05.2005, 5 St RR 11/05
Wird ein Unterhaltspflichtiger wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilt, muss die konkrete Leistungsfähigkeit auf Grund der getroffenen tatsächlichen Feststellungen feststehen. Hierzu muss das Urteil zahlenmäßige Angaben zu den tatsächlichen oder möglichen Einkünften, zu den bestehenden Verpflichtungen sowie zum...
- OLG-KOBLENZ, 04.04.2005, 1 Ss 59/05
1. Eine Unterhaltspflicht besteht nach Bürgerlichem Recht grundsätzlich nur bei Leistungsfähhigkeit des Unterhaltsschuldners. Diese ist daher kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 170 StGB, sondern - ebenso wie die Bedürftigkeit des Berechtigten - ein vom Strafrichter selbständig zu beurteilendes Element des gesetzlichen...
- OLG-NAUMBURG, 24.03.2005, 14 UF 184/04
Bei Zahlungsaufforderungen unterhalb des gesetzlich geschuldeten Mindestunterhalts wird der zugleich zur Auskunfterteilung aufgeforderte Unterhaltsschuldner bereits grundsätzlich kein rechtlich schützenswertes Vertrauen für seine Erwartung in Anspruch nehmen können, damit müsse es sein Bewenden haben. Die ausdrücklich einen...
- OLG-HAMM, 05.05.2004, 4 Ss 65/04
Zur Frage, ob die zivilrechtliche Rückwirkung eines Statusurteils auch für das Strafverfahren bindend ist.
- OLG-KOBLENZ, 02.09.2003, 2 Ss 184/03
Die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ist unwirksam, wenn es für die abgeurteilten Zeiträume einer Unterhaltspflichtverletzung an einer Anklage fehlt bzw. die erhobene Anklage diese Zeiträume nicht mehr umfasst. Voraussetzung einer Verurteilung wegen der Dauerstraftat der Unterhaltspflichtverletzung nach §...
- OLG-HAMM, 05.08.2003, 1 Ss 464/03
Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einer Unterhaltspflichtverletzung.
- OLG-HAMM, 13.02.2003, 4 Ss 49/03
Zum Umfang der erforderlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.
- BAYOBLG, 25.04.2002, 5 St RR 106/02
Zur Frage, wie das unterhaltsrechtlich relevante Einkommens bei selbständig Erwerbstätigen zu bemessen ist.:
- BAYOBLG, 12.07.2001, 5 St RR 53/01
Die Erfüllung des (ungeschriebenen) Tatbestandsmerkmals der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten setzt voraus, daß die Meldung beim Arbeitsamt, arbeitslos zu sein, wenigstens zur teilweisen Leistungsfähigkeit geführt hätte.
- OLG-DUESSELDORF, 27.04.2000, 2 Ss 130/98 - 31/98 III
Leitsatz:
Zu den tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der Verletzung der Fürsorgepflicht, insbesondere der strafrechtlichen Verantwortlichkeit einer im Sozialdienst des Jugendamts tätigen Sozialarbeiterin.
- OLG-HAMM, 06.04.2000, 2 Ws 41/2000
Derjenige, der rechtlich verpflichtet ist, den Unterhaltsbedarf anstelle des an sich vorrangig verpflichteten Täters einer Unterhaltspflichtsverletzung (§ 170 StGB) zu decken, ist nicht Verletzter im Sinn des § 172 Abs. 2 StPO und kann daher einen zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht stellen.