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JuraForum.deGesetzeStGB§ 167a StGB - Störung einer Bestattungsfeier 

Stand: 20.05.2013

§ 167a StGB - Störung einer Bestattungsfeier

Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil ()
      Elfter Abschnitt (Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen)

Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


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