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JuraForum.deGesetzeStGB§ 152 StGB - Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets 

Stand: 17.06.2013

§ 152 StGB - Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets

Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil ()
      Achter Abschnitt (Geld- und Wertzeichenfälschung)

Die §§ 146 bis 151 sind auch auf Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets anzuwenden.


Weitere Vorschriften um § 152 StGB

Entscheidungen zu § 152 StGB

  • BGH, 21.09.2000, 4 StR 284/00
    StGB § 152 a Abs. 1 Nr. 1 Zum objektiven und subjektiven Tatbestand des § 152 a Abs. 1 Nr. 1 StGB. BGH, Urteil vom 21. September 2000 - 4 StR 284/00 - LG Detmold
  • BGH, 03.05.2000, 2 StR 69/00
    StGB § 152 a Abs. 1 Nr. 1 F: 15. Mai 1986 StGB § 152 a Abs. 1 Nr. 2 F: 26. Januar 1998 Durch das unberechtigte Einfügen der Kontonummer in der Kodierzeile gestohlener Euroscheckvordrucke wird im Sinne von § 152 a Abs. 1 StGB ein falscher Vordruck hergestellt. BGH, Beschl. vom 3. Mai 2000 - 2 StR 69/00 - LG Frankfurt am Main
  • BVERFG, 14.07.1999, 1 BvR 2226/94
    Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94 - - 1 BvR 2420/95 - - 1 BvR 2437/95 - 1. Art. 10 GG schützt nicht nur gegenüber der staatlichen Kenntnisnahme von Telekommunikationskontakten. Sein Schutz erstreckt sich auch auf den Informations- und Datenverarbeitungsprozeß, der sich an zulässige...
  • BVERFG, 14.07.1999, 1 BvR 2420/95
    Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2420/95 - - 1 BvR 2437/95 - - 1 BvR 2226/94 - 1. Art. 10 GG schützt nicht nur gegenüber der staatlichen Kenntnisnahme von Telekommunikationskontakten. Sein Schutz erstreckt sich auch auf den Informations- und Datenverarbeitungsprozeß, der sich an zulässige...
  • BVERFG, 14.07.1999, 1 BvR 2437/95
    Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2437/95 - - 1 BvR 2226/94 - - 1 BvR 2420/95 - 1. Art. 10 GG schützt nicht nur gegenüber der staatlichen Kenntnisnahme von Telekommunikationskontakten. Sein Schutz erstreckt sich auch auf den Informations- und Datenverarbeitungsprozeß, der sich an zulässige...

Erwähnungen in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 152 StGB:

  • Strafgesetzbuch (StGB)
    • Allgemeiner Teil ()
      • Erster Abschnitt (Das Strafgesetz)
        • Erster Titel (Geltungsbereich)
      • § 6 Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter
    • Besonderer Teil ()
      • Siebenter Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung)
    • § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
  • Strafprozeßordnung (StPO)
    • Erstes Buch (Allgemeine Vorschriften)
      • Achter Abschnitt (Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung)
    • § 100a

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