JuraForum.de > Gesetze > StGB > § 15 StGB - Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Zweiter Abschnitt (Allgemeiner Teil)
Erster Titel (Die Tat)
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
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