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JuraForum.deGesetzeStGB§ 15 StGB - Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln 

§ 15 StGB - Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

Strafgesetzbuch


   Zweiter Abschnitt (Allgemeiner Teil)
      Erster Titel (Die Tat)

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.



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