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JuraForum.deGesetzeStGB§ 145b StGB - (weggefallen) 

Stand: 17.06.2013

§ 145b StGB - (weggefallen)

Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil ()
      Siebenter Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung)

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Weitere Vorschriften um § 145b StGB

Entscheidungen zu § 145b StGB

  • OLG-DRESDEN, 27.03.2008, 2 Ws 147/08
    Zur Führungsaufsicht: 1) Der rechtsstaatliche Bestimmtheitsgrundsatz verlangt eine genaue Abstimmung der zu erteilenden Weisungen auf den konkreten Täter, seine Taten und - damit zusammenhängend - auf die von ihm ausgehende Gefährlichkeit hinsichtlich der Begehung weiterer Straftaten. Nur so ist die mit dem Institut der...
  • OLG-DRESDEN, 12.03.2008, 2 Ws 125/08
    Zur Führungsaufsicht: Der rechtsstaatliche Bestimmtheitsgrundsatz verlangt eine genaue Abstimmung der zu erteilenden Weisungen auf den konkreten Täter, seine Taten und - damit zusammenhängend - auf die von ihm ausgehende Gefährlichkeit hinsichtlich der Begehung weiterer Straftaten. Nur so ist die mit dem Institut der...
  • OLG-DRESDEN, 12.02.2008, 2 Ws 12/08
    1) Der rechtsstaatliche Bestimmtheitsgrundsatz verlangt eine genaue Abstimmung der zu erteilenden Weisungen auf den konkreten Täter, seine Taten und - damit zusammenhängend - auf die von ihm ausgehende Gefährlichkeit hinsichtlich der Begehung weiterer Straftaten. Eine Schematisierung und Pauschalisierung der zu erteilenden Weisungen...
  • OLG-HAMM, 27.05.2004, 3 Ss 198/04
    Zum Vortäuschen einer Straftat, wenn der Angeklagte wahrheitswidrig behauptet, er sei zum Zeitpunkt eines Verkehrsunfalls Führer des Pkw gewesen.
  • OLG-HAMM, 17.10.2003, 2 Ws 252/03
    Zur Zulässigkeit und Bestimmtheit von Auflagen und Weisungen im Rahmen von Führungsaufsicht
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