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JuraForum.deGesetzeStGB§ 141 StGB - (weggefallen) 

Stand: 17.06.2013

§ 141 StGB - (weggefallen)

Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil ()
      Siebenter Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung)

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Weitere Vorschriften um § 141 StGB

Entscheidungen zu § 141 StGB

  • OLG-DUESSELDORF, 03.01.2001, 3 (s) BRAGO 163/00
    Leitsatz: Bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschvergütung sind auch die Tätigkeiten zu berücksichtigen, die der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt vor seiner Bestellung als Wahlverteidiger erbracht hat. An seiner anders lautenden Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluß vom 1. April 1992 - 3 (s) BRAGO...
  • OLG-HAMM, 23.11.1999, 2 Ausl. 95/99
    Aus dem Umstand, daß eine Verfolgte mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und hier zwei Kinder zu versorgen hat, läßt sich der Auslieferung entgegenstehendes Hindernis nicht entnehmen. OLG Hamm Beschluß 23.11.1999 - (2) 4 Ausl. 21/99 (95/99) -
  • OLG-HAMM, 23.11.1999, 4 Ausl. 21/99
    Aus dem Umstand, daß eine Verfolgte mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und hier zwei Kinder zu versorgen hat, läßt sich der Auslieferung entgegenstehendes Hindernis nicht entnehmen. OLG Hamm Beschluß 23.11.1999 (2) 4 Ausl. 21/99 (95/99)

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