( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeStGB§ 132a StGB - Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen 

§ 132a StGB - Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

Strafgesetzbuch

    (Besonderer Teil)
      Siebenter Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung)

(1) Wer unbefugt

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/132a-missbrauch-von-titeln-berufsbezeichnungen-und-abzeichen

© "§ 132a StGB - Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN