- BVERWG, 25.06.2008, BVerwG 6 C 21.07
1. § 130 Abs. 4 StGB ist ein die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) in verfassungsmäßiger Weise einschränkendes "allgemeines Gesetz" im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Alt. 1 GG.
2. Eine Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft im Sinne von § 130 Abs. 4 StGB ist auch anzunehmen, wenn durch positive...
- HESSISCHER-VGH, 04.01.2008, 8 B 17/08
1. Die Ausstrahlung von Wahlwerbespots erfolgt in eigener Verantwortung der politischen Parteien.
Die öffentlichen Rundfunkanstalten haben hinsichtlich verfassungswidriger Inhalt von Wahlwerbespots keine und hinsichtlich strafrechtlicher Verstöße nur eine eingeschränkte Prüfungsbefugnis; in Zweifelsfällen ist zugunsten der...
- OVG-SACHSEN-ANHALT, 10.08.2007, 2 M 252/07
Zum Verbot einer Versammlung wegen des Verdachts der Durchführung einer getarnten Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung.
- OLG-ROSTOCK, 23.07.2007, 1 Ss 80/06 I 42/06
In dem Absingen des U-Bahn-Liedes mit dem Text: "Ihr könnt nach Hause fahrn, Ihr könnt nach Hause fahrn. Eine U-Bahn, eine U-Bahn bauen wir, von St. Pauli bis nach Ausschwitz, eine U-Bahn bauen wir," liegt keine Volksverhetzung nach § 130 StGB.
- OVG-SACHSEN-ANHALT, 04.07.2007, 2 M 171/07
Bei mehrdeutigen Äußerungen ist der zur Bejahung des Straftatbestandes (hier: §§ 130 und 185 StGB) führenden Deutung nur dann der Vorzug zu geben, wenn andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren Gründen ausgeschlossen werden können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.11.2002, - 1 BvR 232/97 - NJW 2003, 599).
- BAYERISCHER-VGH, 26.03.2007, 24 B 06.1894
1. Zur Verfassungsmäßigkeit von § 130 Abs. 4 StGB.
2. Das Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß" in Wunsiedel 2005 war rechtmäßig, da eine Störung des öffentlichen Friedens im Sinne des § 130 Abs. 4 StGB konkret drohte.
- BAYERISCHER-VGH, 03.11.2006, 24 CS 06.2930
Zum Verbot einer getarnten rechtsextremen Versammlung am Tag der Einweihung des Jüdischen Gemeindezentrums in München.
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 24.01.2006, 11 ME 20/06
1. Die öffentliche Ordnung i.S.d. § 15 Abs. 1 VersG kann verletzt sein, wenn Rechtsextremisten am 28. Januar, also in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Holocaust-Gedenktag des 27. Januar, einen Aufzug mit Provokationswirkung durchführen wollen. In einem solchen Fall kommt ein Versammlungsverbot in Betracht, wenn es unter...
- BAYERISCHER-VGH, 10.08.2005, 24 CS 05.2053
Bei Durchführung der Versammlung von Rechtsextremen zum "Gedenken an Rudolf Heß" in Wunsiedel ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Friedensstörung im Sinne des § 130 Abs. 4 StGB zu erwarten; dies rechtfertigt das Verbot der Versammlung.
- BGH, 22.12.2004, 2 StR 365/04
Zum Tatbestand des Verharmlosens in einer öffentlichen Versammlung im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB.
- OVG-BRANDENBURG, 12.11.2004, 4 B 317/04
1. Im Hinblick auf eine auf einem Friedhof geplante Versammlung bedarf es eines versammlungsrechtlichen Verbots von vornherein nicht bzw. besteht dafür ggf. auch kein Raum, wenn und soweit dafür eine friedhofsrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich ist (wie Beschluss des Senats vom 14. November 2003 - 4 B 365/03 - Halbe 2003)....
- BVERFG, 23.06.2004, 1 BvQ 19/04
1. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 Abs. 1 BVerfGG sind die erkennbaren Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen die verwaltungsgerichtliche Eilentscheidung vom Bundesverfassungsgericht zu berücksichtigen, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz vereitelte.
2. Beschränkungen des Inhalts und der...
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 02.03.2004, 5 B 392/04
Zum Verbot einer unter dem Motto "Stoppt den Synagogenbau - 4 Millionen fürs Volk!" angemeldeten NPD-Demonstration.
- BGH, 10.04.2002, 5 StR 485/01
Wer als Strafverteidiger in einem Verfahren wegen Volksverhetzung in einem Beweisantrag den unter der Herrschaft des Nationalsozialismus an den Juden begangenen Völkermord leugnet, macht sich damit grundsätzlich seinerseits nach § 130 Abs. 3 StGB strafbar. Eine derartige Erklärung ist regelmäßig als verteidigungsfremdes Verhalten...
- OLG-STUTTGART, 23.01.2002, 1 Ws 9/02
Religionsgesellschaften in der Rechtsform einer juristischen Person sind keine Teile der Bevölkerung im Sinne von § 130 StGB; sie sind daher im Klageerzwingungsverfahren nicht als Verletzte antragsbefugt.
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 04.01.2002, 5 B 12/02
Zum Verbot einer unter dem Motto "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" angemeldeten Neonazi-Demonstration in der Nähe eines ehemaligen Konzentrationslagers
- OLG-DRESDEN, 15.11.2001, 7 U 1956/01
1. Die ordentliche Kündigung eines Girovertrages durch eine Sparkasse allein wegen einer politischen Betätigung des Kunden stellt eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) dar und führt zur Unwirksamkeit der Kündigung.
2. Dies gilt auch, wenn der Kunde eine politische Partei ist. Art. 21 GG kommt jedenfalls dann, wenn...
- BAYOBLG, 06.11.2001, 5 St RR 288/01
Zur Frage des Verbreitens einer Schrift im Sinne des § 130 Abs. 2 Nr. 1 a StGB.
- BGH, 12.12.2000, 1 StR 184/00
StGB §§ 9 Abs. 1; 130
Stellt ein Ausländer von ihm verfaßte Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 oder des § 130 Abs. 3 StGB erfüllen ("Auschwitzlüge"), auf einem ausländischen Server in das Internet, der Internetnutzern in Deutschland zugänglich ist, so tritt ein zum Tatbestand...
- OLG-FRANKFURT, 15.08.2000, 2 Ss 147/00
Die Bezeichnung von Ausländern als "Sozialparasiten" erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 I StGB).