Besonderer Teil () Siebenter Abschnitt (Straftaten gegen die
öffentliche Ordnung)
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
1. Ein Bauwerk wird nicht bereits deshalb zu einem befriedeten Besitztum i. S. des § 123 BGB, weil es unter dem Straßenniveau liegt und damit naturgemäß über Abgrenzungen verfügt. Eine unterirdische Straßenverkehrsfläche ("B-Ebene"), die ausschließlich dem Fußgängerverkehr als Straßenunterführung und als Zugang zu U- und...
Zur Frage, ob die sog. "B-Ebenen" im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel in Frankfurt am Main befriedetes Besitztum im Sinne von § 123 StGB darstellen.
1. Das Hausrecht an einem zum Zwecke der Aufstellung von Wohnwagen überlassenen Grundstück fällt nicht mit Ablauf des Nutzungsvertrages an den Eigentümer zurück, sondern verbleibt beim Nutzer, soweit dieser weiterhin den unmittelbaren Besitz am Grundstück ausübt. Das Hausrecht des Nutzers endet erst, wenn der Eigentümer...
1. Nach Wegfall der unmittelbaren Gemeinwohl- und Grundrechtsbindung können öffentliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen Bahnhofsverbote wie sonstige Private, die ihre Räume der Allgemeinheit zugänglich gemacht haben, erteilen, soweit nicht besondere gesetzliche Bindungen wie die Beförderungspflicht entgegenstehen.
2. Die...
1. Der zur Straße hin offene Vorplatz einer zu einem Wohnhaus gehörenden Garage ist weder der Wohnung zuzurechnen noch steht er einem befriedeten Besitztum gleich.
2. Aus dem Schutzzweck des Waffenrechts kann sich eine im Verhältnis zu den Tatbestandsbegriffen des Hausfriedensbruchs strengere teleologische Auslegung der...
Begeben sich 10 Jahre alte Kinder in einen räumlich abgegrenzten, außerhalb der Geschäftszeiten durch mehrere Schranken vor unbefugtem Zutritt gesicherten Bereich einer Kiesgrube und setzen dort mittels eines Taschenmessers einen Radlader in Gang, der schließlich beim Zurücksetzen in einen Schlammweiher gerät, so stellt dies eine...
Das Tatbestandsmerkmal der gesundheitsschädlichen Stoffe in § 224 Abs.1 Nr.1 StGB setzt voraus, dass die Stoffe auf Grund ihrer Beschaffenheit und ihrer Anwendung im Einzelfall, also hinsichtlich ihrer Konzentration und Menge, der Konstitution des Opfers und des betroffenen Körperteils, geeignet sind, erhebliche Verletzungen...