JuraForum.de > Gesetze > StGB > § 10 StGB - Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende
Erster Abschnitt (Allgemeiner Teil)
Erster Titel (Das Strafgesetz)
Für Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden gilt dieses Gesetz nur, soweit im Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist.
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