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JuraForum.deGesetzeSGB XII§ 56 SGB XII - Hilfe in einer sonstigen Beschäftigungsstätte 

§ 56 SGB XII - Hilfe in einer sonstigen Beschäftigungsstätte

Sozialgesetzbuch

   Sechstes Kapitel (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen)

Hilfe in einer den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 41 des Neunten Buches vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätte kann geleistet werden.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
    • Zweites Kapitel (Leistungen der Jugendhilfe)
      • Vierter Abschnitt (Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige)
        • Zweiter Unterabschnitt (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
      • § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    • Sechstes Kapitel (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen)
  • § 54 Leistungen der Eingliederungshilfe
    • Elftes Kapitel (Einsatz des Einkommens und des Vermögens)
      • Vierter Abschnitt (Einschränkung der Anrechnung)
    • § 92 Anrechnung bei behinderten Menschen

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