JuraForum.de > Gesetze > SGB XII > § 56 SGB XII - Hilfe in einer sonstigen Beschäftigungsstätte
Sechstes Kapitel (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen)
Hilfe in einer den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 41 des Neunten Buches vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätte kann geleistet werden.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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