JuraForum.de > Gesetze > SGB XII > § 40 SGB XII - Verordnungsermächtigung
Drittes Kapitel (Hilfe zum Lebensunterhalt)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlässt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über Inhalt, Bemessung und Aufbau der Regelsätze nach § 28 sowie ihre Fortschreibung.
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