( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeSGB XII§ 109 SGB XII - Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts 

§ 109 SGB XII - Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts

Sozialgesetzbuch

   Dreizehntes Kapitel (Kosten)
      Zweiter Abschnitt (Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe)

Als gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des Zwölften Kapitels und des Dreizehnten Kapitels, Zweiter Abschnitt, gelten nicht der Aufenthalt in einer Einrichtung im Sinne von § 98 Abs. 2 und der auf richterlich angeordneter Freiheitsentziehung beruhende Aufenthalt in einer Vollzugsanstalt.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    • Zwölftes Kapitel (Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe)
      • Erster Abschnitt (Sachliche und örtliche Zuständigkeit)
    • § 98 Örtliche Zuständigkeit

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/sgb-xii/109-ausschluss-des-gewoehnlichen-aufenthalts

© "§ 109 SGB XII - Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN