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JuraForum.deGesetzeSGB XII§ 107 SGB XII - Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie 

§ 107 SGB XII - Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie

Sozialgesetzbuch

   Dreizehntes Kapitel (Kosten)
      Zweiter Abschnitt (Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe)

§ 98 Abs. 2 und § 106 gelten entsprechend, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher in einer anderen Familie oder bei anderen Personen als bei seinen Eltern oder bei einem Elternteil untergebracht ist.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    • Elftes Kapitel (Einsatz des Einkommens und des Vermögens)
      • Zweiter Abschnitt (Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel)
    • § 85 Einkommensgrenze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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