JuraForum.de > Gesetze > SGB XI - Sozialgesetzbuch (SGB)
Vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014, 1015) (2)
Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2495)
name="anm1">(1) Red. Anm.:Die Regelungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch vom 26. Mai 1994 (Bundesgesetzblatt I Seite 1014, 1015) über den Zugang zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes insoweit unvereinbar, als durch sie Personen generell vom Zugang ausgeschlossen sind, die bei Inkrafttreten des Elften Buches Sozialgesetzbuch keinen die Versicherungspflicht nach diesem Gesetz begründenden Tatbestand erfüllten. | |
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2001 nach Maßgabe der Gründe eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. |
(2) Red. Anm.:
Artikel 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014)
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel
Leistungsberechtigter Personenkreis
Drittes Kapitel
Versicherungspflichtiger Personenkreis
Viertes Kapitel
Leistungen der Pflegeversicherung
Erster Abschnitt
Übersicht über die Leistungen
Zweiter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Dritter Abschnitt
Leistungen
Erster Titel
Leistungen bei häuslicher Pflege
Zweiter Titel
Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
Dritter Titel
Vollstationäre Pflege
Vierter Titel
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
Fünfter Titel
(weggefallen)
Vierter Abschnitt
Leistungen für Pflegepersonen
Fünfter Abschnitt
Leistungen für Versicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen
Fünftes Kapitel
Organisation
Erster Abschnitt
Träger der Pflegeversicherung
Zweiter Abschnitt
Zuständigkeit, Mitgliedschaft
Dritter Abschnitt
Meldungen
Vierter Abschnitt
Wahrnehmung der Verbandsaufgaben
Sechstes Kapitel
Finanzierung
Erster Abschnitt
Beiträge
Zweiter Abschnitt
Beitragszuschüsse
Dritter Abschnitt
Verwendung und Verwaltung der Mittel
Vierter Abschnitt
Ausgleichsfonds, Finanzausgleich
Siebtes Kapitel
Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern
Erster Abschnitt
Allgemeine Grundsätze
Zweiter Abschnitt
Beziehungen zu den Pflegeeinrichtungen
Dritter Abschnitt
Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern
Vierter Abschnitt
Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Qualitätssicherung
Achtes Kapitel
Pflegevergütung
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Vergütung der stationären Pflegeleistungen
Dritter Abschnitt
Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen
Vierter Abschnitt
Kostenerstattung, Landespflegeausschüsse, Pflegeheimvergleich
Fünfter Abschnitt
Integrierte Versorgung und Pflegestützpunkte
Neuntes Kapitel
Datenschutz und Statistik
Erster Abschnitt
Informationsgrundlagen
Erster Titel
Grundsätze der Datenverwendung
Zweiter Titel
Informationsgrundlagen der Pflegekassen
Zweiter Abschnitt
Übermittlung von Leistungsdaten
Dritter Abschnitt
Datenlöschung, Auskunftspflicht
Vierter Abschnitt
Statistik
Zehntes Kapitel
Private Pflegeversicherung
Elftes Kapitel
Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen
Zwölftes Kapitel
Bußgeldvorschrift
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