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SGB XI - Sozialgesetzbuch

Übersicht

Vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014, 1015) (Anm.*)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2983)


Fußnoten:

(1) Red. Anm.:

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Vom 20. April 2001 (BGBl. I S. 774)

Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 - 1 BvR 81/98 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

(2) Red. Anm.:

Artikel 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014)




Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften

Zweites Kapitel
Leistungsberechtigter Personenkreis

Drittes Kapitel
Versicherungspflichtiger Personenkreis

Viertes Kapitel
Leistungen der Pflegeversicherung

Erster Abschnitt
Übersicht über die Leistungen

Zweiter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften

Dritter Abschnitt
Leistungen

Erster Titel
Leistungen bei häuslicher Pflege

Zweiter Titel
Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege

Dritter Titel
Vollstationäre Pflege

Vierter Titel
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen

Fünfter Titel
(weggefallen)

Vierter Abschnitt
Leistungen für Pflegepersonen

Fünfter Abschnitt
Leistungen für Versicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen

Fünftes Kapitel
Organisation

Erster Abschnitt
Träger der Pflegeversicherung

Zweiter Abschnitt
Zuständigkeit, Mitgliedschaft

Dritter Abschnitt
Meldungen

Vierter Abschnitt
Wahrnehmung der Verbandsaufgaben

Sechstes Kapitel
Finanzierung

Erster Abschnitt
Beiträge

Zweiter Abschnitt
Beitragszuschüsse

Dritter Abschnitt
Verwendung und Verwaltung der Mittel

Vierter Abschnitt
Ausgleichsfonds, Finanzausgleich

Siebtes Kapitel
Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern

Erster Abschnitt
Allgemeine Grundsätze

Zweiter Abschnitt
Beziehungen zu den Pflegeeinrichtungen

Dritter Abschnitt
Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern

Vierter Abschnitt
Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Qualitätssicherung

Achtes Kapitel
Pflegevergütung

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt
Vergütung der stationären Pflegeleistungen

Dritter Abschnitt
Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen

Vierter Abschnitt
Kostenerstattung, Landespflegeausschüsse, Pflegeheimvergleich

Fünfter Abschnitt
Integrierte Versorgung und Pflegestützpunkte

Neuntes Kapitel
Datenschutz und Statistik

Erster Abschnitt
Informationsgrundlagen

Erster Titel
Grundsätze der Datenverwendung

Zweiter Titel
Informationsgrundlagen der Pflegekassen

Zweiter Abschnitt
Übermittlung von Leistungsdaten

Dritter Abschnitt
Datenlöschung, Auskunftspflicht

Vierter Abschnitt
Statistik

Zehntes Kapitel
Private Pflegeversicherung

Elftes Kapitel
Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen

Zwölftes Kapitel
Bußgeldvorschrift

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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