JuraForum.de > Gesetze > SGB X > § 9 SGB X - Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
Erstes Kapitel (Verwaltungsverfahren)
Zweiter Abschnitt (Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren)
Erster Titel (Verfahrensgrundsätze)
Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen.
Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.
Fußnoten:
Zu § 9: Vgl. RdSchr. 81 a Zu § 9 SGB X.
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