( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeSGB X§ 64 SGB X - Kostenfreiheit 

§ 64 SGB X - Kostenfreiheit

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz

   Erstes Kapitel (Verwaltungsverfahren)
      Sechster Abschnitt (Kosten, Zustellung und Vollstreckung)

(1) Für das Verfahren bei den Behörden nach diesem Gesetzbuch werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.

(2) Geschäfte und Verhandlungen, die aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nötig werden, sind kostenfrei.
Dies gilt auch für die in der Kostenordnung bestimmten Gerichtskosten.
Von Beurkundungs- und Beglaubigungskosten sind befreit Urkunden, die

(3) Absatz 2 Satz 1 gilt auch für gerichtliche Verfahren, auf die das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden ist.
Im Verfahren nach der Zivilprozessordnung, dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Verfahren vor Gerichten der Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit sind die Träger der Sozialhilfe, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, der Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge von den Gerichtskosten befreit; § 197a des Sozialgerichtsgesetzes bleibt unberührt.


Fußnoten:


Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 neugefasst durch G vom 24. 12. 2003 (BGBl I S. 2954), geändert durch G vom 27. 12. 2003 (BGBl I S. 3022).


Absatz 3 Satz 1 geändert durch G vom 17. 12. 2008 (BGBl I S. 2586). Satz 2 geändert durch G vom 9. 12. 2004 (BGBl I S. 3302), 20. 7. 2006 (BGBl I S. 1706) und 17. 12. 2008 (a. a. O.).


Zu § 64: Vgl. RdSchr. 81 a Zu § 64 SGB X.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/sgb-x/64-kostenfreiheit

© "§ 64 SGB X - Kostenfreiheit" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN