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JuraForum.deGesetzeSGB X§ 115 SGB X - Ansprüche gegen den Arbeitgeber 

§ 115 SGB X - Ansprüche gegen den Arbeitgeber

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz

   Drittes Kapitel (Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten)
      Dritter Abschnitt (Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte)

(1) Soweit der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt nicht erfüllt und deshalb ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht hat, geht der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf den Leistungsträger bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen über.

(2) Der Übergang wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann.

(3) An Stelle der Ansprüche des Arbeitnehmers auf Sachbezüge tritt im Fall des Absatzes 1 der Anspruch auf Geld; die Höhe bestimmt sich nach den nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Vierten Buches[jetzt] § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches festgelegten Werten der Sachbezüge.


Fußnoten:


Zu § 115: Vgl. Sozialversicherungsentgeltverordnung.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Sozialgesetzbuch (SGB II)
    • Kapitel 3 (Leistungen)
      • Abschnitt 2 (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts)
        • Unterabschnitt 6 (Verpflichtungen Anderer)
      • § 33 Übergang von Ansprüchen
  • Sozialgesetzbuch (SGB III)
    • Drittes Kapitel (Aktive Arbeitsförderung)
      • Sechster Abschnitt (Verbleib in Beschäftigung)
        • Erster Unterabschnitt (Kurzarbeitergeld)
          • Erster Titel (Regelvoraussetzungen)
        • § 100 Kurzarbeitergeld bei Arbeitskämpfen
    • Viertes Kapitel (Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld)
      • Erster Abschnitt (Arbeitslosengeld)
        • Fünfter Unterabschnitt (Minderung des Arbeitslosengeldes, Zusammentreffen des Anspruchs mit sonstigem Einkommen und Ruhen des Anspruchs)
      • § 157 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung
      • § 158 Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung
  • Sozialgesetzbuch (SGB IX)
    • Teil 1 (Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen)
      • Kapitel 6 (Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen)
    • § 52 Einkommensanrechnung
  • Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    • Elftes Kapitel (Einsatz des Einkommens und des Vermögens)
      • Fünfter Abschnitt (Verpflichtungen anderer)
    • § 93 Übergang von Ansprüchen

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