JuraForum.de > Gesetze > SGB VIII > § 7 SGB VIII - Begriffsbestimmungen
Erstes Kapitel (Allgemeine Vorschriften)
(1) Im Sinne dieses Buches ist
(2) Kind im Sinne des § 1 Abs. 2 ist, wer noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) (weggefallen)
(4) Die Bestimmungen dieses Buches, die sich auf die Annahme als Kind beziehen, gelten nur für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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