( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeSGB VIII§ 54 SGB VIII - Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften 

§ 54 SGB VIII - Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften

Sozialgesetzbuch

   Drittes Kapitel (Andere Aufgaben der Jugendhilfe)
      Vierter Abschnitt (Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen)

(1) Ein rechtsfähiger Verein kann Pflegschaften oder Vormundschaften übernehmen, wenn ihm das Landesjugendamt dazu eine Erlaubnis erteilt hat.
Er kann eine Beistandschaft übernehmen, soweit Landesrecht dies vorsieht.

(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn der Verein gewährleistet, dass er

(3) Die Erlaubnis gilt für das jeweilige Bundesland, in dem der Verein seinen Sitz hat.
Sie kann auf den Bereich eines Landesjugendamts beschränkt werden.

(4) Das Nähere regelt das Landesrecht.
Es kann auch weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis vorsehen.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
    • Erstes Kapitel (Allgemeine Vorschriften)
  • § 2 Aufgaben der Jugendhilfe
    • Fünftes Kapitel (Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung)
      • Erster Abschnitt (Träger der öffentlichen Jugendhilfe)
    • § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
    • Siebtes Kapitel (Zuständigkeit, Kostenerstattung)
      • Erster Abschnitt (Sachliche Zuständigkeit)
    • § 85 Sachliche Zuständigkeit
      • Zweiter Abschnitt (Örtliche Zuständigkeit)
        • Zweiter Unterabschnitt (Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben)
      • § 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/sgb-viii/54-erlaubnis-zur-uebernahme-von-vereinsvormundschaften

© "§ 54 SGB VIII - Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN