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JuraForum.deGesetzeSGB VIII§ 31 SGB VIII - Sozialpädagogische Familienhilfe 

§ 31 SGB VIII - Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialgesetzbuch

   Zweites Kapitel (Leistungen der Jugendhilfe)
      Vierter Abschnitt (Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige)
         Erster Unterabschnitt (Hilfe zur Erziehung)

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:


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