JuraForum.de > Gesetze > SGB VIII > § 25 SGB VIII - Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern
Zweites Kapitel (Leistungen der Jugendhilfe)
Dritter Abschnitt (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege)
Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.
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