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JuraForum.deGesetzeSGB VII§ 91 SGB VII - Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst, Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen bei Neufestsetzung 

§ 91 SGB VII - Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst, Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen bei Neufestsetzung

Sozialgesetzbuch

   Drittes Kapitel (Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls)
      Dritter Abschnitt (Jahresarbeitsverdienst)
         Dritter Unterabschnitt (Neufestsetzung)

Bei Neufestsetzungen des Jahresarbeitsverdienstes nach voraussichtlicher Schul- oder Berufsausbildung oder Altersstufen sind die Vorschriften über den Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst und über den Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen entsprechend anzuwenden.



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