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JuraForum.deGesetzeSGB VII§ 81 SGB VII - Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage 

§ 81 SGB VII - Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage

Sozialgesetzbuch

   Drittes Kapitel (Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls)
      Dritter Abschnitt (Jahresarbeitsverdienst)
         Erster Unterabschnitt (Allgemeines)

Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für Leistungen in Geld, die nach dem Jahresarbeitsverdienst berechnet werden.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Sozialgesetzbuch (SGB VII)
    • Drittes Kapitel (Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls)
      • Vierter Abschnitt (Mehrleistungen)
    • § 94 Mehrleistungen
    • Zehntes Kapitel (Übergangsrecht)
  • § 215 Sondervorschriften für Versicherungsfälle in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

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