JuraForum.de > Gesetze > SGB VII > § 7 SGB VII - Begriff
Erstes Kapitel (Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall)
Dritter Abschnitt (Versicherungsfall)
(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
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