JuraForum.de > Gesetze > SGB VII > § 5 SGB VII - Versicherungsbefreiung
Erstes Kapitel (Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall)
Zweiter Abschnitt (Versicherter Personenkreis)
Von der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 werden auf Antrag Unternehmer landwirtschaftlicher Unternehmen im Sinne des § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis zu einer Größe von 0,25 Hektar und ihre Ehegatten oder Lebenspartner unwiderruflich befreit; dies gilt nicht für Spezialkulturen. Das Nähere bestimmt die Satzung.
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